Beschluss:

Die vorliegende Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen im Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes der Gemeinde Nottuln gem. § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW wird mit der entsprechenden Ergänzung zu § 3 „Durchführung der und Frist für die Dichtheitsprüfung“ (Frist bis zum 31.12.2012) beschlossen.


Herr Fehmer erklärt, dass sich nach der Vorberatung im Betriebsausschuss keine Veränderungen ergeben haben und er an dem mehrheitlich gefassten Beschlussvorschlag mit einer Fristsetzung bis zum 31.12.2012 festhalte.

 

Herr Spengler pflichtet dem bei und merkt kritisch an, dass im Betriebsausschuss leider aufgrund einer Gegenstimme aus der Mehrheitsfraktion kein einstimmiger Beschlussvorschlag erzielt wurde.

 

Herr Schlieker appelliert dagegen im Hinblick auf den Grundwasserschutz, die Frist auf den 30.06.2012 festzusetzen.

 

Herr Dittrich schlägt vor, sich auf den 30.09.2012 zu einigen. Es sei wichtig, zu einer Beschlussfassung zu kommen und die Sache nicht in die Länge zu ziehen.

 

Frau Dirks äußert, dass sie sich für den 30.06.2012 ausgesprochen habe und sie sich heute der Stimme enthalten werde.

 

Herr Dr. Meyring betont, dass im Betriebsausschuss ausgiebig diskutiert wurde und schließlich ein Kompromissvorschlag erarbeitet wurde, damit überhaupt eine Satzung erlassen werden könne.

 

Frau Dirks stellt fest, dass der Vorschlag, die Frist bis zum 31.12.2012 festzusetzen, der weitergehende ist und lässt hierüber abstimmen.


Stimmabgabe: 14 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen