Beschlussvorschlag für den Rat:

Die §§ 7 und 10 des Kooperationsvertrages über die Durchführung des außerunterrichtlichen Angebotes werden wie folgt geändert:

 

§ 7 Finanzierung

 

Der Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Billerbeck e.V. erhält von der Stadt Billerbeck eine Pauschale entsprechend dem RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.03.2003 in der Fassung vom 23.12.2010 „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ von 935,00 € je Kind bzw. 1.890,00 € je Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Darüber hinaus zahlt die Stadt Billerbeck einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € je Kind unter Anrechnung der Kostenbeiträge durch die Eltern.

 

 

§ 10 Kostenbeiträge

 

Die Stadt als Schulträger erhebt von den Eltern einen monatlichen Kostenbeitrag von 125,00 € je Kind. Wird von den Eltern ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen als 70.000,00 € nachgewiesen, werden die Kostenbeiträge der Eltern vom Schulträger wie folgt festgesetzt:

 

Zu versteuerndes Jahreseinkommen                              Elternbeitrag je Kind/Monat

 

bis 15.000,00 €                                                                                25,00 €

über 15.000,00 € bis 25.000,00 €                                                  40,00 €

über 25.000,00 € bis 45.000,00 €                                                  70,00 €

über 45.000,00 € bis 70.000,00 €                                               100.00 €

über 70.000,00                                                                              125,00 €


Zur Klarstellung erläutert Herr Messing noch einmal die Finanzierung des außerunterrichtlichen Angebotes (Anlage 2).

 

Herr Dittrich begrüßt es, dass das Land mehr Geld zur Verfügung stellt und dies der Stadt zugute komme. Die vorgeschlagene Veränderung bei den Beitragsstaffeln halte er für sozial gerechter. Er stimme dem Verwaltungsvorschlag zu.

 

Herr Brockamp stimmt dem Beschlussvorschlag ebenfalls zu.

 

Herr Schlieker äußert dagegen sein Unverständnis über den Verwaltungsvorschlag. Er halte es für völlig indiskutabel das vom Land für die Kinder zur Verfügung gestellte Geld zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden. Außerdem sei der Zuschuss je Kind, den der  Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Billerbeck e. V. erhalte, noch nie erhöht worden. Die CDU-Fraktion, die sich die Familienfreundlichkeit auf die Fahne geschrieben habe, sollte die in Billerbeck mit sehr viel Erfolg arbeitende OGS mit den entsprechenden Mitteln ausstatten. Das müssten nicht 115,-- €/Kind mehr sein, aber 15,-- € seien deutlich zu wenig. Er beantrage, die Erhöhung mindestens zur Hälfte an den Träger weiter zu geben. Mit diesem Betrag könnte dann eine 400,--€-Kraft eingestellt werden.

 

Herr Brockamp geht davon aus, dass der Zuschuss bisher für den Träger auskömmlich gewesen ist und schon an der Obergrenze liege.

 

Herr Althoff legt dar, dass 25% der Träger deutlich mehr als der OGS Billerbeck zur Verfügung gestellt würden. Er appelliere an die Ausschussmitglieder eine andere als die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung zu finden.

 

Herr Dittrich äußert Verständnis für die Argumentation des Herrn Schlieker, kann dieser aber im Hinblick auf die Finanzlage der Stadt nicht folgen. Auch wolle niemand die gute Arbeit der OGS schmälern.

 

Herr Eikmeyer unterstreicht, dass die Grundschule täglich von der guten Arbeit und Kooperation mit der OGS profitiere. Er rate dringend, das vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellte Geld der OGS zugute kommen zu lassen und weist darauf hin, dass die Kinder, die in der Ludgerischule beschult werden und zur OGS gehen, eine Begleitung brauchten und diese bisher durch Zivildienstleistende sichergestellt wurde. Diese Lösung gebe es durch den Wegfall des Zivildienstes nicht mehr.

 

Herr Brockamp stellt heraus, dass es sich um eine freiwillige Leistung handele und erinnert daran, dass leider auch bei der Schulsozialarbeit gespart werden musste. Sie seien nicht nur für die Schulen, sondern für ganz Billerbeck zuständig.

 

Frau Köhler wirft ein, dass sie sich sehr dagegen gewehrt habe, den Zivildienstleistenden für die Betreuung auf dem Weg von der Ludgerischule zur OGS einzusetzen, weil dieser eigentlich für den sonderpädagogischen Bedarf zuständig war. Also stehe in diesem Bereich noch eine Lösung an, die finanziert werden müsse.

 

Herr Schlieker gibt noch einmal zu bedenken, dass der Zuschuss an die OGS in den letzten 6 Jahren nicht erhöht wurde. Zumindest die Hälfte der erhöhten Landeszuwendung sollte der OGS zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Dittrich möchte die Angelegenheit vor der endgültigen Beschlussfassung im Rat noch einmal in der Fraktion besprechen.

 

Herr Messing gibt zu bedenken, dass bei einer andern Aufteilung auch über die Elternbeiträge diskutiert werden müsse.

 

Herr Dittrich beantragt, heute keinen Beschluss zu fassen und noch einmal in den Fraktionen zu beraten.

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Schlieker stellt den Antrag, die Hälfte der erhöhten Landesmittel an die OGS weiter zu leiten.

 

Da dieser Antrag weitergehender als der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist, wird zunächst hierüber abgestimmt.

Der Antrag des Herrn Schlieker wird mit 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Dann wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung