Beschluss:

Der vorliegende Kooperationsvertrag über das Angebot der Schulsozialarbeit in der Stadt Billerbeck wird mit den besprochenen Änderungen bzgl. der Vertragslaufzeit (6 Monate zum Schuljahresende) und der Ergänzung bzgl. der Stundenverteilung (kontinuierliche Anpassung an Schülerzahlen und dem tatsächlichen Bedarf) geschlossen.


Frau Rawe erklärt sich für befangen. Sie übergibt den Sitzungsvorsitz an Herrn Schlieker und begibt sich in den Zuschauerraum. Sie nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Bernshausen weist darauf hin, dass die gewünschte Qualifikation für die Fachstelle Schulsozialarbeit und die Vertragslaufzeit präziser benannt werden sollten.

 

Herr Messing erläutert, dass zwischen der Verwaltung und dem Träger Einigkeit darüber bestehe, dass die Stelle eines Dipl. Sozialpädagogen bzw. einer Dipl. Sozialpädagogin ausgeschrieben werde. Es sei aber nicht unüblich, solche Stellen mit  Erzieher/innen mit langjähriger Berufserfahrung  und entsprechendem Tätigkeitsfeld zu besetzen. Aufgrund der bisherigen Nachfragen sei er zuversichtlich, die Stelle mit einem Mitarbeiter/Mitarbeiterin mit entsprechendem Studium besetzen zu können.

Bzgl. der Vertragslaufzeit könnte „möglichst“ gestrichen werden, so dass die Kündigungsfrist 6 Monate zum Schuljahresende betrage.

 

Frau Mollenhauer begrüßt die vorgesehene Stellenbesetzung mit 2 Personen, so seien auch Urlaubs- und Krankheitszeiten abgedeckt. Eine präzise Aufteilung der Stunden auf die verschiedenen Schulen von Anfang an, halte sie dagegen für zu starr. Der oder die Schulsozialarbeiter/in müsse sich doch immer bei akuten Anlässen einbringen.

 

Herr Messing weist darauf hin, dass eine jährliche Anpassung der Stundenverteilung vorgesehen sei. Wenn sich herausstelle, dass Verschiebungen erforderlich seien, könne immer situativ reagiert werden.

 

Frau Köhler findet es gut, dass die Stelle auf 2 Personen aufgeteilt werden soll, wenn dann noch ein Mann und eine Frau eingestellt würden, sei das umso besser. Die prozentuale Stundenaufteilung auf die Schulen sehe sie nicht als problematisch an, da je nach Situation reagiert werden könne. Sie vermute, dass die Schulen sehr schnell feststellen werden, wie nützlich die Schulsozialarbeit ist.

 

Frau van der Wielen äußert dagegen Bedenken gegen die prozentuale Stundenaufteilung. Sie wolle kein starres Gerüst. Die Kollegen sollten frei sein in ihrer Entscheidung, sonst werde es ein Gezerre geben. Die Schulen sollten ihre Probleme melden und die Mitarbeiter sollten eigenständig über ihren Einsatz entscheiden.

 

Herr Dittrich stimmt Frau van der Wielen zu. In den Vertrag sollte aufgenommen werden, dass die Verteilung der Stunden nicht nur aufgrund der Schülerzahlen, sondern auch flexibel, der akuten Situation angepasst, erfolgen soll.

 

Herr Messing schlägt vor, eine entsprechende Öffnungsklausel in den Vertrag aufzunehmen.

 

Frau Gaußelmann bezieht sich auf die Formulierung im Vertrag, dass Schulsozialarbeit die Schule nicht von schulischen Aufgaben des Unterrichtens entlaste. Sie meine, dass es doch um die Entlastung von den schulischen Aufgaben des Erziehens gehe.

 

Herr Messing erläutert, dass mit der Vertragsformulierung klar gestellt werde, dass es keine Vereinnahmung des/der Schulsozialarbeiters/in in das System Schule geben soll.

 

Frau Mollenhauer schlägt vor, mit der prozentualen Stundenaufteilung zunächst einmal zu beginnen. Nach einiger Zeit sollte berichtet werden, an welcher Schule der Handlungsbedarf am größten war. Ggf. könne dann die Stundenaufteilung festgezurrt werden.

 

Frau van der Wielen spricht sich für eine Herausnahme der prozentualen Aufteilung aus dem Vertrag aus. In dem Vertrag sollte zum Ausdruck kommen, dass allein die Stelleninhaber über ihre Arbeit entscheiden.

 

Auf Anregung von Herrn Messing wird Herrn Althoff als Vertreter des Trägers der Schulsozialarbeit Rederecht erteilt.

 

Herr Althoff erläutert, dass es eine allgemein gültige Definition von Schulsozialarbeit nicht gebe. Der Kreis Coesfeld sei zurzeit damit beschäftigt, im Rahmen eines Arbeitskreises ein Konzept Schulsozialarbeit zu gestalten. Dabei sei deutlich geworden, dass es sich bei der Schulsozialarbeit um die Arbeit handele, die sich an der jeweiligen Schule entwickle. Er sei bereit, in enger Kooperation mit den Schulen den Entwicklungsweg mitzugehen. Insofern komme ihm der Vorschlag von  Frau van der Wielen nach einer hohen Selbständigkeit der Stelleninhaber sehr entgegen. Aber um gleichzeitig die Stelleninhaber zu schützen, sollte auch ein Rahmen definiert werden.

Er halte es für besonders wichtig, mit 35% für die Grundschule zu beginnen, weil die Schüler/innen so von Anfang an begleitet würden.

 

Herr Dittrich schlägt vor, den Vertrag dahingehend zu ändern, dass der Verteilungsschlüssel kontinuierlich den Schülerzahlen und dem tatsächlichen Bedarf angepasst wird.

 

Herr Dr. Hertel schlägt folgende Formulierung vor: „Im Bedarfsfall kann von diesem Verteilerschlüssel abgewichen werden.“

 

Herr Brockamp stellt den Antrag auf Abstimmung und spricht sich für den Vorschlag von Herrn Dittrich aus.

 

Frau Köhler spricht sich für die prozentuale Stundenverteilung aus, da diese auch dem Schutz der Stelleninhaber diene. Wenn es diese Aufteilung nicht gebe, könne immer jemand behaupten, dass an einer bestimmten Schule mehr gearbeitet wurde.

 

Der stellv. Ausschussvorsitzende Herr Schlieker lässt über den Antrag auf Abstimmung abstimmen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Daraufhin stellt Herr Schlieker den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit den besprochenen Änderungen zur Abstimmung.


Stimmabgabe: einstimmig