Herr Struffert verweist auf den allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Jahresbericht des Kreises Coesfeld und berichtet anhand der Sitzungsvorlage über die Entwicklung der Leistungen nach dem SGB II.

Weiter schildert er, dass die Hauptaufgabe im Moment in der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung bestehe. Diese Leistungen würden festgemacht an den Unterkunftskosten, was ungerecht sei. Aber auch in Billerbeck stellten bei weitem nicht alle Berechtigten einen Förderantrag.

 

Nach kurzer Erörterung über das Bildungs- und Teilhabepaket und die Schulsozialarbeit nimmt der HFA die Ausführungen des Herrn Struffert zur Kenntnis.