Beschluss:

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt, die kommunalen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Münsterland Infrastruktur Holding GmbH & Co. KG zur Gründung einer Spartengesellschaft - der „Münsterland Energie GmbH“ - zu ermächtigen und alle zur Gründung dieser Gesellschaft erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.


Herr Heuermann erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Dirks berichtet, dass die Räte in Senden und Lüdinghausen der Gründung einer Energie-Spartengesellschaft zugestimmt hätten und der Rat der Gemeinde Rosendahl das Thema vertagt habe. Die übrigen Gemeinden, die diese Entscheidung als Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen hätten, hätten sich nun dazu entschlossen nach den Sommerferien die Räte zu beteiligen.

Im Übrigen habe sie nicht recherchieren können, wer Initiator dieser Vorgehensweise gewesen sei. Auf den Weg gebracht worden sei die Sache durch die Gespräche mit den Bietern, die sich ein Zeichen gewünscht hätten, ob der Vertrieb von Strom und Gas im Rahmen einer Gesellschaft denkbar wäre.

 

Herr Flüchter wendet ein, dass er gerne rechtzeitig vorher über die beabsichtigte Gründung der Spartengesellschaft detailliert informiert worden wäre, jetzt habe die Sache eine Eigendynamik entwickelt, die nicht hinnehmbar sei.

 

Frau Dirks führt aus, dass die anderen Gemeinden sich auf den Standpunkt stellten, dass die Gründung der Spartengesellschaft ein weiterer nachvollziehbarer Schritt wäre. Sie habe von Anfang an deutlich gemacht, dass dies erst der zweite Schritt sein könne. Aber auch wenn heute die Gründung abgelehnt würde, bedeute das nicht, dass sich die Stadt Billerbeck nie mehr an dieser Gesellschaft beteiligen könne.

 

Im Übrigen werde sie den aktuellen Zeitplan der nichtöffentlichen Niederschrift beifügen.


Stimmabgabe: 25 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.