Beschluss:

1.    Der Anregung, die zulässige Verkaufsfläche des Sondergebietes zu erhöhen, wird nicht gefolgt.

2.    Der Anregung, im Plangebiet ein zusätzliches Mischgebiet auszuweisen, wird nicht gefolgt.

3.    Den Anregungen des Kreises wird entsprechend der Ausführungen teilweise gefolgt.

4.    Der Hinweis vom Landesbetrieb Straßenbau NRW wird entsprechend der Ausführungen berücksichtigt.

5.    Die Hinweise der DB Service Immobilien GmbH werden zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt.

6.    Es wird beschlossen, die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck und die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im nördlichen Stadtgebiet der Stadt Billerbeck und umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 11, Flurstücke 17, 455, 456 und 16 tlw. .

7.    Der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ mit den Entwürfen der Begründungen mit den Anhängen, Umweltbericht, schalltechnischer Bericht und der Verträglichkeitsanalyse werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

8.    Der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ und die Begründungen mit den o.g. Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.


Herr Kleideiter wirft die Frage auf, ob dennoch neben dem Aldi ein Bäcker und Metzger ein Geschäft betreiben können, wenn dem Beschlussvorschlag heute zugestimmt werde. Dem Wunsch der Bürger sollte Rechnung getragen werden. Falls das nicht mehr möglich sei, müsse man sich im Klaren sein, dass dann Arbeitsplätze an dem Standort verloren gingen.

 

Frau Dirks verweist auf den im Fachausschuss vorgetragenen Sachverhalt.

 

Herr Brockamp mahnt, dass hier nicht über einen Sachverhalt diskutiert werden sollte, der nicht anstehe. Ihm sei kein Antrag eines Bäckers oder Metzgers bekannt. Über den vorliegenden Beschlussvorschlag sollte abgestimmt werden.


Stimmabgabe: 14 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung