Beschluss:

zum Kapitel II (Übergreifende Planungsgrundsätze und –ziele):

zu Ziel 1, Grundsatz 5: Der Zielsetzung der Baulückenerhebung fehlt ein konkreter Umsetzungsansatz. Da die Baulücken Privateigentümern gehören, entziehen sie sich weitestgehend dem Einfluss der Kommune. Aus dem sinnvollen Ziel der Innenverdichtung dürfen sich kein unnötiger Verwaltungsaufwand für ein kommunales Flächenmonitoring und kein verminderter Flächenbedarf ergeben.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

zum Kapitel III (Siedlungsraum):

zu Ziel 14: Um die Entwicklungsmöglichkeiten des Klosters Gerleve zu erhalten, wird die Darstellung im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzung (z. B. religiöse Bildungseinrichtung) angeregt.

Zu Ziel 15: Es wird angeregt, das Gewerbegebiet Bergstraße als Allgemeinen Siedlungsbereich darzustellen.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

zum Kapitel IV (Freiraum):

zu Ziel 29.3: Es wird angeregt, bebaute Bereiche, aber auch fachlich nicht begründbare Flächen aus der Regionalplanung herauszunehmen und darüber hinaus die Zielformulierung 29.3 folgendermaßen zu ergänzen: „In den Bereichen für den Schutz der Natur und in ihrem Umfeld ist dem Arten- und Biotopschutz Vorrang vor beeinträchtigenden raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einzuräumen.“

 

Stimmabgabe: 17 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen

 

 

zum Kapitel VI (Ver- und Entsorgung):

zu Ziel 42: Zum Schutz klimaschützender Maßnahmen (hier: Photovoltaikpark), des Ortsbildes sowie aufgrund des Naturschutzes wird angeregt, die Darstellung des Windfeldes 51 aus dem Planentwurf herauszunehmen.

Im Regionalplan soll kein neues Windfeld ausgewiesen werden. Evtl. soll später –entweder durch eine ergänzende Stellungnahme bis zum Jahresende oder danach durch ein Zielabweichungsverfahren- ein Windfeld verwirklicht werden, sofern in Billerbeck ein Windfeld entwickelt werden sollte, das unter Abwägung aller Belange auch von den Bürgern mitgetragen wird.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

zum Kapitel VII (Verkehr):

zum Grundsatz 39: Im Zusammenhang mit dem Grundsatz, die Verbindungsqualität durch Ortsumgehungen zu verbessern, wird angeregt, die Darstellung der geplanten Ortsumgehung vom Gewerbegebiet Friethöfer Kamp (L 580) Richtung Industriegebiet Hamern und weiter bis zur Darfelder Straße (L 580) aufzunehmen.

 

Stimmabgabe: 21 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


Herr Mollenhauer berichtet, dass die Bezirksregierung inzwischen mitgeteilt habe, dass der Bereich Energie aus dem Beteiligungsverfahren heraus genommen und die Frist zur Abgabe der Stellungnahme für diesen Bereich bis zum 31.12.2011 verlängert wird. Weiter werde ausgeführt, dass alle Stellungnahmen zum Bereich Energie, die bereits abgegeben oder noch bis zum 31.07.2011 abgegeben werden, natürlich berücksichtigt werden. Außerdem könnten bis zum Jahresende noch Stellungnahmen nachgeschoben werden.

Weiter legt Herr Mollenhauer dar, dass selbst wenn der Regionalplan Rechtskraft erlangt habe, über ein Zielabweichungsverfahren Anpassungen möglich seien.

 

Herr Dittrich schlägt vor, eine Option zur Verwirklichung eines Bürgerwindparks einzubauen.

 

In der Stellungnahme könnte sicherlich darauf hingewiesen werden, dass über einen Bürgerwindpark nachgedacht werde, so Herr Mollenhauer. Solange hierüber aber nicht beraten und er nicht verortet werde, werde er auch im Regionalplan nicht erscheinen.

 

Herr Schlieker kann dem Vorschlag von Herrn Dittrich zustimmen und beantragt separate Abstimmung über die einzelnen Kapitel.

 

Herr Flüchter sieht zurzeit keine Notwendigkeit zur Erweiterung der Stellungnahme, weil die Frist bis Ende des Jahres verlängert worden sei und bis dahin grundsätzliche Überlegungen angestellt werden können.

 

Frau Rawe schließt sich dem an. Bis zum Jahresende könne überlegt werden, in welcher Form eine Stellungnahme abgegeben wird.

 

Frau Dirks und Herr Mollenhauer weisen darauf hin, dass auch eine Stellungnahme nachgereicht werden könne. Über das Kapitel VI (Ver- und Entsorgung) sei ausführlich diskutiert worden. Es sei Konsens gewesen, das Windfeld 51 aus dem Planentwurf herauszunehmen, kein neues Windfeld auszuweisen und ggf. im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens einen Bürgerwindpark zu verwirklichen.

 

Frau Rawe macht deutlich, dass ihr der letzte Satz zu schwach formuliert sei. Sie wolle dem Regionalrat deutlich machen, dass hier vor Ort entschieden werden soll.

 

Herr Fehmer legt dar, dass er eine Ergänzung der Stellungnahme bzgl. des Bürgerwindparks mittragen könnte; dies wäre aber nur eine Absichtserklärung, weil ein Bürgerwindpark noch nicht verortet werden könne. Man sollte auch nicht so tun, als wenn der Regionalplan das Nonplusultra wäre und danach nichts mehr gehe.

 

Schließlich fasst der Rat folgenden