Beschlussvorschlag für den Rat:

1.  Den Anregungen der Telekom und des Fachdienstes Altlasten des Kreises Coesfeld wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Abbruch gefolgt.

2.  Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck „Sondergebiet Darfelder Straße“ nebst Begründung mit den Anhängen (Umweltbericht und Verträglichkeitsanalyse) wird beschlossen.

3.  Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

4.  Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

5.  Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes ”Darfelder Straße” parallel mit der Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Nach Genehmigung dieser 38. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan aus ihm entwickelt sein.

6.  Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße” als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen (Umweltbericht, Verträglichkeitsanalyse und Schalltechnischer Bericht).

7.  Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße” beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Auf Nachfrage von Herrn Brockamp erläutert Frau Besecke die Empfehlung der Bezirksregierung statt einer Sonderbaufläche ein Sondergebiet darzustellen.

 

Herr Spengler erklärt, dass er bei der bisher von der SPD-Fraktion vertretenen Meinung bleibe und gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde. 

 

Herr Flüchter teilt mit, dass er ebenfalls bei seiner Ablehnung bleibe.


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen