Beschluss:

Zu dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Herr Dittrich erkundigt sich nach der Anzahl der geplanten Wohnungen und dem weiteren Verfahren.

 

Frau Besecke erläutert, dass es sich um ein Vorhaben nach § 34 BauGB handele, also ein Bebauungsplanverfahren nicht durchgeführt werden müsse und auch die Anzahl der Wohneinheiten nicht begrenzt sei. Geplant seien 7 Wohneinheiten, denkbar seien aber auch 6 oder 8 Wohneinheiten.

 

Herr Flüchter äußert Vorbehalte gegen das Bauvorhaben mit der Begründung, dass hiermit eine Entwicklung eingeleitet werde, die langfristig die Strukturen der Schmiedestraße verändern wird. Andererseits könne dem Bauherrn aber auch nicht zugemutet werden, einen ähnlich klein strukturierten Baukörper ähnlich denen in der Nachbarschaft zu bauen. Deshalb stimme er der Bauvoranfrage zu.

 

Herr Brockamp ist froh darüber, dass die erste Bauvoranfrage hier einstimmig abgelehnt wurde. Die geänderte Planung passe optisch gut ins Bild. Allerdings lege er Wert auf die Fassadengestaltung.

 

Frau Besecke bestätigt, dass der Giebel noch überarbeitet werden müsse, damit er nicht so massiv wirke. Diesbezüglich sei sie mit dem Architekten und dem Amt für Denkmalpflege im Gespräch.

 

Herr Dittrich teilt mit, dass er der jetzt deutlich verbesserten Variante unter Einbeziehung der Verbesserungen beim Giebel zustimmen werde.


Stimmabgabe: einstimmig