Beschlussvorschlag für den Rat:

Die vorliegende Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Billerbeck wird mit den angesprochenen Änderungen in § 2 und § 4 beschlossen.

 


Herr Melzner erläutert, dass keine Änderung, sondern eine komplette Neufassung der Hundesteuersatzung vorgeschlagen werde. Im Rahmen der letzten Haushaltsplanberatungen sei eine Konsolidierungsliste beschlossen worden, die u. a. die Anhebung der Hundesteuer beinhaltete.

 

Frau Dirks und Herr Melzner berichten, dass sie bereits erste kritische Anrufe von Hundebesitzern erhalten hätten.

 

Herr Fehmer erinnert an die zurückliegenden Haushaltsplanberatungen und die beschlossene Konsolidierungsliste, die Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes ist. Auch wenn niemand gerne Steuern erhöhe, so liege Billerbeck im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden noch im vertretbaren Bereich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Fehmer teilt Herr Messing mit, dass in Billerbeck rd. 10 Hunde gehalten werden, die der 14 Hunderassen umfassenden Kategorie „gefährliche Hunde“ zuzuordnen seien. Bisher seien keine Auffälligkeiten bzw. Beißvorfälle bei diesen Hunden zu verzeichnen gewesen.

 

Ob ein Hund beiße, so Herr Fehmer, hänge nicht von der Höhe der Hundesteuer ab. Deshalb habe er schon gewisse Bauchschmerzen, wenn für gefährliche Hunde eine höhere Steuer erhoben werden soll.

 

Frau Dirks erläutert, dass zunächst überlegt worden sei, nur den Zuwachs nicht aber den Bestand gefährlicher Hunde zu besteuern. Das sei aber satzungsrechtlich nicht möglich.

 

Herr Brockamp stellt bzgl. der Kampfhunde heraus, dass nicht der Hund das Problem sei, sondern das andere Ende der Leine. Es gebe auch Rottweiler, die nicht beißen. Er schlage vor, auf die höhere Steuer für gefährliche Hunde komplett zu verzichten. Man  müsse hier nicht so agieren, wie in großen Städten.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass es darum gehe, Einnahmen zu generieren und steuernd einzugreifen.

 

Herr Brunn entgegnet, dass die Satzung bereits andere steuernde Elemente beinhalte und gibt zu bedenken, dass die vorgeschlagene erhöhte Besteuerung gefährlicher Hunde dazu führe, dass die Hundehalter von einem Monat auf den anderen statt rd. 55,-- € plötzlich 300,-- € Hundesteuer entrichten müssen. Er schlage vor, zunächst mit 150,-- € für den ersten Hund zu beginnen und die Steuer jedes Jahr um 50,-- € zu erhöhen. Die Steuer für den zweiten und die weiteren gehaltenen Hunde müsste entsprechend  angepasst werden.

 

Herr Schlieker hält den Vorschlag für akzeptabel und erinnert an die in den 90-er Jahren ausgelöste Debatte aufgrund einer Reihe von Übergriffen von Hunden, die zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt haben.

 

Herr Tauber spricht sich ebenfalls für die Einführung und eine vertretbare Staffelung einer erhöhten Steuer für gefährliche Hunde aus. Für ihn stelle sich nicht die Frage nach der Anzahl der gefährlichen Hunde, viel wichtiger sei, dass diese Hunde eine Gefahr darstellten.

Herr Tauber bittet des Weiteren um Überprüfung der letzten beiden Zeilen des § 3. Hier müsse es sich um einen redaktionellen Fehler handeln oder es fehle eine Erläuterung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Geuking zu den geschätzten Mehreinnahmen durch die Steuererhöhung beziffert Herr Melzner diese mit rd. 10.000,-- €/Jahr. Er rate aber davon ab, für die Zukunft bereits jetzt Erhöhungen festzuschreiben. Diese sollten jeweils durch Änderungssatzung festgesetzt werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

 

Herr Tauber weist darauf hin, dass es Kommunen gebe, die für gefährliche Hunde eine Steuer von 700,-- € erheben, also dieses steuernde Element drastischer nutzen. Insofern sei die hier vorgeschlagene Steuer doch zunächst vertretbar und erhalte durch die Staffelung schließlich eine angemessene Größe.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass die Bestandshundehalter vor einer drastischen Erhöhung stünden.

 

Herr Fehmer kann sich dem o. a. Vorschlag von Herrn Brunn anschließen. Auch die nicht als gefährlich eingestuften Hunde könnten beißen. Im Übrigen bestehe die Verpflichtung, Einnahmen zu generieren.

 

Herr Maas erklärt, dass er sich dem Vorschlag des Herrn Brunn ebenfalls anschließen könne.

 

Beschluss:

Eine höhere Steuer für gefährliche Hunde wird eingeführt. Die Steuer beginnt mit einem jährlichen Steuersatz von 150,-- € für einen Hund. Der Steuersatz für das Halten von zwei oder mehr gefährlichen Hunden wird in der Ratssitzung anteilmäßig festgelegt. Die Steuer soll dann Jahr für Jahr erhöht werden.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Herr Schlieker schlägt vor, die im § 4 Abs. 2 geregelte Steuerermäßigung für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen gehalten werden, zu streichen. Er halte dies für ein Privileg, das inzwischen antiquiert ist. Außerdem seien Wachhunde im Außenbereich nicht mehr so nötig, wie in früheren Zeiten.

Auf der anderen Seite sollte die Steuer für Hunde, die von den im § 4 Abs. 3 aufgeführten Hilfsbedürftigen gehalten werden, nicht nur um die Hälfte gesenkt, sondern es sollte eine Steuerbefreiung gewährt werden.

 

Frau Dirks erwidert, dass auf jeden Fall eine Ermäßigung für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen vorgesehen werden sollte, weil manchmal ein Hund die beste Alarmanlage sei.

 

Herr Schlieker möchte wissen, was mit einem landwirtschaftlichen Anwesen gemeint sei. Daraufhin erläutert Herr Melzner, dass für Hunde, die auf einem landwirtschaftlichen Anwesen gehalten werden, eine Ermäßigung vorgesehen sei.

 

Herr Schlieker entgegnet, dass auch viele Privatpersonen auf landwirtschaftlichen  Anwesen im Außenbereich wohnten, die mit der Landwirtschaft nichts zu tun hätten. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit sollte es keinen Unterschied zum Innenbereich geben.

 

Zum o. a. Vorschlag des Herrn Schlieker Hilfsbedürftige von der Hundesteuer zu befreien, weist Frau Dirks darauf hin, dass auch Leistungsbezieher sich genau überlegen müssten und sollten, ob sie sich einen Hund leisten können. Oftmals würden diese Menschen eher an ihr Tier denken als an sich selber.

 

Herr Tauber signalisiert, dass er die Auffassung des Herrn Schlieker bzgl. der  Steuerermäßigung für Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen nachvollziehen könne. Er sehe es aber als problematisch an, dass eine Steuerermäßigung nur auf Antrag gewährt werde. Der Verwaltung seien doch die Namen der Leistungsempfänger und der Hundehalter bekannt.

 

Frau Dirks verweist auf den Datenschutz, die Daten dürften in der Verwaltung nicht hin und her transferiert werden. Deshalb sei ein Antrag erforderlich.

 

Herr Brockamp spricht sich für eine Beibehaltung der Steuerermäßigung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen gehalten werden aus. Bei einem landwirtschaftlichen Anwesen müsse es sich nicht um einen Hof handeln. Ein Wachhund sei auch sinnvoll bei alleinstehenden Wohnhäusern.

 

Herr Schlieker bekräftigt, dass es aus Gründen der Steuergerechtigkeit entweder keine Ermäßigung für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen geben sollte oder aber eine Ermäßigung für alle Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen.

 

Nach weiterer Erörterung folgt der Ausschuss schließlich dem Vorschlag von Herrn Schlieker und fasst folgenden

 

Beschluss:

§ 4 Abs. (2) wird gestrichen.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

 

Herr Brunn weist darauf hin, dass die Ausführungen zu Schutzhunden in § 2 a) und § 4 Abs. 1 b) gegensätzliche Bedeutungen hätten und in der Form unverständlich seien.

Verwaltungsseitig wird Überprüfung und Klarstellung zugesagt.

 

 

Herr Brunn weist darauf hin, dass lt. § 9 bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen werde, wenn die Hunderasse nicht angegeben werde. Manchmal wisse der Besitzer aber doch nicht, aus welchen Rassen sein Mischling bestehe.

Verwaltungsseitig wird erläutert, dass es Sanktionsmöglichkeiten geben müsse, falls z. B. Kampfhunderassen nicht angegeben werden. Sicherlich würde hiervon nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden.

 

Herr Tauber schlägt eine zeitlich befristete Steuerbefreiung für Fundhunde vor. Die Tierheime seien überfüllt und wenn Hunde aus dem Tierheim übernommen würden, entfielen Zuschüsse der Stadt Billerbeck.

 

Herr Melzner verweist auf den Verwaltungsaufwand bei einer zeitlichen Befristung und schlägt vor, die Steuer auf Dauer um 20 – 30% zu senken. Möglich wäre auch die Steuer im ersten Jahr komplett zu erlassen.

 

Herr Schlieker begrüßt grundsätzlich den Vorschlag des Herrn Tauber.

 

Grundsätzlich sei der Vorschlag des Herrn Tauber nicht schlecht, so Herr Fehmer. Die Tierheime hätten große Probleme alle Tiere unterzubringen. Er glaube aber nicht, dass die Stadt bei diesem Problem helfen könne, allenfalls in Form einer Spende. Hier gehe es um allgemeine Steuern.

 

Herr Tauber stellt schließlich den Antrag, eine zeitlich begrenzte Steuerbefreiung für Fundhunde zu gewähren.

 

Der Antrag des Herrn Tauber wird mit 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Schlieker beantragt, die Steuer für Personen die Hilfe zum Lebensunterhalt etc. erhalten, auf Antrag komplett und nicht nur zur Hälfte zu erlassen.

 

Dieser Vorschlag wird mit 1 Ja-Stimme, 10 Nein-Stimmen abgelehnt.


Stimmabgabe: einstimmig