Beschlussvorschlag für den Rat:

Die vorliegende Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Billerbeck wird beschlossen mit der Maßgabe, dass der Vergnügungssteuersatz nach § 7 Abs. 5 Punkt. 3. so hoch wie möglich aber nicht erdrückend festgesetzt wird.


Herr Schlieker stellt den Antrag, die höchstmögliche Steuer zumindest für solche Apparate festzusetzen, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben (§ 7 Abs. 5 Pkt. 3.).

 

Herr Brunn moniert, dass der Vorlage keine Übersicht über die in anderen vergleichbaren Gemeinden erhobene Vergnügungssteuer beigefügt ist.

Herr Melzner sagt zu, der Niederschrift eine Liste beizufügen (Anlage 1). 

 

Herr Brockamp verweist auf das Suchtpotential und schließt sich dem Vorschlag von Herrn Schlieker an.

 

In der kurzen Erörterung wird die Auffassung vertreten, dass die Steuersätze so hoch wie möglich angesetzt werden sollten.

 

Herr Melzner weist darauf hin, dass die Schwelle der Erdrückung aber nicht überschritten werden dürfe.


Stimmabgabe: einstimmig