Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Maaßen und Frau Dittert von der Bezirksregierung. Die Vertreter der Bezirksregierung wurden zu dieser Sitzung eingeladen, um Fragen zur personellen Situation an der Ludgeri-Grundschule und dem Abberufungsverfahren des Grundschulleiters zu beantworten.  

 

Herr Maaßen bittet zunächst um Verständnis, dass er im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht und den Vertrauensschutz nichts zur Person und Qualifikation des Herrn Eikmeyer sagen werde.

 

Zum Verfahren führt er aus, dass nach zwei Jahren Probezeit eine Beurteilung nach den Richtlinien für dienstliche Beurteilungen zu erstellen sei. Die Probezeit von Herrn Eikmeyer endete am 31.07.2011. Das sei also kein überraschender Zeitpunkt gewesen. Er gebe allerdings zu, dass die getroffene Entscheidung nicht ganz gewöhnlich sei. Es komme deutlich seltener vor, dass sich ein Schulleiter in der Probezeit nicht bewährt habe, es sei aber auch kein Einzelfall. Für die Beurteilung würden klare Kriterien gelten, die auch schulfachlicher Art seien. Er habe den Medien entnommen, dass in der Öffentlichkeit großes Unverständnis und Verwunderung über die Versetzung des Schulleiters herrsche. Das ändere aber nichts. Die Schulaufsicht habe nicht den Auftrag, Umfragen durchzuführen oder fachkundige Bürger zu befragen, wie Schulleitungshandeln aus ihrer Perspektive zu erfolgen habe. Sie hätten sich als Dienstherr auf eigene Wahrnehmungen und gesetzlichen Kriterien zu stützen, wobei sie sich diese Entscheidung gründlich überlegt und sorgfältig geprüft hätten.

 

 

Die anschließenden Fragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Maaßen und Frau Dittert gesammelt und im Block beantwortet:

 

Der o. a. Äußerung des Herrn Maaßen, dass die Beurteilung nicht zu einem überraschenden Zeitpunkt erfolgt sei, hält Frau Kratz entgegen, dass die Abberufung des Herrn Eikmeyer für alle hier vor Ort, sehr plötzlich erfolgt sei. Das habe für sehr viel Unmut und Unruhe gesorgt und auch die Gerüchteküche brodeln lassen. Wünschenswert wäre gewesen, wenn im Vorfeld ein entsprechendes Signal an den Schulträger gegangen wäre. Es könne doch nicht sein, dass kurz vor Ablauf der Frist eine so gravierende Entscheidung getroffen wird. Die bevorstehende Abberufung hätte niemand geahnt, denn Eltern, Rat und Schulträger seien mit Herrn Eikmeyer gut zufrieden gewesen. Es sei ein Riesenfehler gemacht worden.

 

Herr Kleideiter führt an, dass die von Herrn Maaßen angesprochenen Richtlinien zur dienstlichen Beurteilung auch beinhalteten, dass nach 1 ¾ Jahren also zum 30.04.2011 die Beurteilung schon hätte erstellt sein müssen und dass eine Stellungnahme des Schulträgers einzuholen ist. Diese Stellungnahme sei aber nicht eingeholt worden.

 

Herr Schlieker äußert unter Verweis auf die brodelnde Gerüchteküche die Bitte an die Vertreter der Bezirksregierung, zumindest eine Aussage darüber zu treffen, ob der negativen Beurteilung dienstrechtliche oder strafrechtlich relevante Gründe zugrunde liegen. Es wäre schön, wenn in öffentlicher Sitzung bestätigt werden könnte, dass das nicht der Fall ist.

 

Herr Maas stellt Herrn Maaßen die Frage, wann er die Erkenntnis über die Nichteignung des Schulleiters erlangt habe.

 

Herr Maaßen berichtet zunächst über ein heute stattgefundenes Gespräch bei der Regierungsvizepräsidentin, an dem u. a. auch Frau Rawe und Herr Messing teilgenommen hätten. Er sei durchaus auch selbstkritisch eingestellt und vertrete die Meinung, dass bzgl. der Informationen zwischen Schulaufsicht und Schulträger und auch zwischen Schule und Eltern noch Luft nach oben vorhanden sei. Ein Problem habe er allerdings mit den Vorstellungen, was die Informationsweitergabe an den Schulträger bzgl. der Nichtbewährung angehe. Bei der Entscheidung über die Bewertung hätten sie in der Absicht dem Schulleiter noch eine Chance zu geben versucht, den Zeitraum bis zum letzten auszureizen, auch wenn es bzgl. des Termins klare Vorgaben gebe. Es sei schon grenzwertig, zu erklären, warum Herr Eikmeyer nicht mehr Schulleiter ist.

 

Frau Dittert ergänzt, dass es richtig sei, dass der Schulträger schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert werden müsse. Sie hätten sich schon gegenüber der Stadt entschuldigt, weil diese Stellungnahme erst im Nachhinein eingeholt wurde. Die Stellungnahme des Schulträgers sei aber in die Bewertung eingeflossen und die dienstliche Beurteilung sei daraufhin auch korrigiert worden.

Herr Maaßen erklärt, dass er zu den dienst- oder strafrechtlichen Kriterien nichts sagen werde, da es hier um einen sehr schmalen Grat gehe. Zur Begründung führt Herr Maaßen aus, dass er, wenn er diese Frage beantworten würde, anschließend auch gefragt werden könnte, ob Herrn Eikmeyer dieses oder jenes vorgeworfen werde. Herr Eikmeyer habe sich in seiner Probezeit nicht bewährt. Das sei das Ergebnis der dienstlichen Beurteilung und mehr werde er nicht sagen.

Zu der o. a. Frage von Herrn Maas, seit wann er die Erkenntnis erlangt hätte, teilt er mit, dass er im Rahmen der 2-jährigen Probezeit immer wieder verschiedene Erkenntnisse gehabt hätte, die am Ende dazu geführt haben, dass Herr Eikmeyer sich nicht bewährt habe.

Herr Maaßen stellt heraus, dass es nicht um den Zeitpunkt der Erkenntnis der Nichtbewährung gehe. Aufgrund von deutlichen Hinweisen habe es Empfehlungen und Beratungen gegeben, damit Herr Eikmeyer sein Verhalten ändere. Zu der abschließenden Erkenntnis der negativen Beurteilung sei man aber nicht vor Ablauf der 2-jährigen Probezeit gelangt.

 

Herr Kleideiter wiederholt, dass die Beurteilung schon zum 30.04.2011 hätte erstellt werden müssen und die Stellungnahme des Schulträgers vorher hätte eingeholt werden müssen, d. h. am 30.04.2011 wäre das Verfahren schon beendet gewesen. Wenn es Zweifel an der Bewährung gebe, sei bei Lehrern eine Verlängerung der Probezeit vorgesehen. Er fragt nach, ob das so bedacht worden sei. Denn, wenn sich schon abgezeichnet habe, dass der Schulleiter sich nicht bewähre, hätte man sich rechtzeitig Gedanken über ein Ersatzkonzept machen können.

 

Herr Maaßen verweist auf den § 22 Landesbeamtengesetz, der eine Bewährungszeit von 2 Jahren ohne Möglichkeit einer Verlängerung vorsehe.

 

Herr Maas richtet an die Vertreter der Bezirksregierung die Frage, ob sie sich im Klaren darüber seien, in welche Situation sie die Grundschule gebracht hätten, die eine der größten in NRW sei, eigenverantwortlich geführt werde, von der Bezirksregierung hoch gelobt wurde und jetzt mit einer Schulleitung agieren solle, die für 13 Stunden abgeordnet sei.

 

Sie habe mitbekommen, so Frau van der Wielen, dass Herr Eikmeyer mit Bestnoten in sein Amt gewählt wurde. Anlässlich der Feier zur ersten eigenverantwortlichen Grundschule im Regierungsbezirk sei er mit sehr viel Lob bedacht worden. Dabei wurde sein Mut gepriesen und es sei sogar von einem Leuchtturmprojekt die Rede gewesen. Ein weiteres Leuchtturmprojekt sei die Gründung der Gemeinschaftsschule in Billerbeck gewesen. Herr Eikmeyer habe im Vorfeld an jeder Projektsitzung teilgenommen, weil eine enge Verknüpfung mit der Grundschule angestrebt wurde. Sie habe keine Ahnung, warum ihr Eindruck von der Zusammenarbeit mit Herrn Eikmeyer so fundamental von der Einschätzung der Bezirksregierung abweiche.

 

Herr Schlieker führt an, dass doch bei einer negativen Beurteilung der Beurteilte auf sein vorheriges Amt zurückfalle und fragt nach, warum das bei Herrn Eikmeyer nicht der Fall sei.

 

Frau Kratz fragt nach, ob es richtig sei, dass Herr Eikmeyer der erste und einzige Rektor in NRW sei, der gegen den Willen der Eltern, des Schulträgers und entgegen der Meinung des überwiegenden Teils des Lehrerkollegiums abgesetzt wurde.

 

Frau Schulze Wierling möchte wissen, inwieweit die Schulrätin an dem Verfahren beteiligt sei und ob es ein bestimmtes Verfahren zur Nachbesetzung der Stelle gebe.

 

Zur Nachfrage, ob eine mit 13 Stunden abgeordnete Schulleitung ausreiche, führt Herr Maaßen aus, dass die 13 Stunden für Frau Köning mehr als die Hälfte ihres Stundendepots bedeuteten und die 13 Stunden ausschließlich für die Leitungsarbeit zur Verfügung stünden. Hinzu kämen 5 Stunden für die abgeordnete Konrektorin. Darüber hinaus würden 9 Stunden durch eine Lehrerin abgedeckt, so dass insgesamt 27 Stunden für die Leitungsarbeit zur Verfügung stünden. Das seien mehr Stunden als der Schule formal zustünden. Hinzu komme noch der Schulverwaltungsassistent, der 30 Stunden mitbringe. Also könne von einer Unterversorgung im Leitungsgremium keine Rede sein.

 

Zu der von Frau van der Wielen geschilderten guten Zusammenarbeit mit Herrn Eikmeyer führt Herr Maaßen aus, dass er auch von anderen gehört habe, dass Herr Eikmeyer in der Zusammenarbeit einen positiven Eindruck hinterlassen habe und fachkundig sei. Er könne nur betonen, dass die Zusammenarbeit mit anderen Schulen und dem Schulträger nur eines von den zu bewertenden Kriterien sei. Es komme nicht auf die Summe der positiven Erfahrungen in einem Bereich an, vielmehr hätten sie zu gewichten und abzuwägen mit anderen Bereichen. Des Weiteren werde immer betont, dass das Kollegium nahezu geschlossen hinter Herrn Eikmeyer stehe. Das Schreiben, in dem sich das Kollegium für den Verbleib von Herrn Eikmeyer einsetze, sei aber fast von der Hälfte der Lehrerinnen und Lehrer nicht unterschrieben worden.

 

Zur Frage nach der Rolle der Schulrätin teilt Herr Maaßen mit, dass zu einer dienstlichen Beurteilung viele Gespräche gehörten. Die Schulrätin Frau Henry sei u. a. auch in der Schule gewesen und habe mit Herrn Eikmeyer gesprochen. Sie habe an Lehrerkonferenzen teilgenommen und Unterlagen gesichtet. Dabei habe sie sich ein umfassendes Bild machen können, ob sich Herr Eikmeyer bewährt habe oder nicht.

 

Zum Nachbesetzungsverfahren berichtet Herr Maaßen, dass die Schulleiterstelle ausgeschrieben werde. Das Anforderungsprofil liege in Entwurfsform vor. Er habe heute telefonisch mit Herrn Messing Kontakt aufgenommen, ob der Ausschreibungstext so veröffentlicht werden kann, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Bewerbungsfrist betrage 6 Wochen, danach müssten die Bewerbungen ausgewertet werden. Bei optimistischer Einschätzung könnte die Schulleiterstelle frühestens im April/Mai 2012 besetzt werden. Das Stellenbesetzungsverfahren für die Konrektorstelle stehe kurz vor dem Abschluss.

 

Frau Dittert teilt ergänzend mit, dass jemand, der sich als Schulleiter nicht bewährt habe, zwar automatisch in eine Konrektorstelle zurückfalle. Das bedeute aber nicht, dass er automatisch in die Konrektorstelle an der gleichen Schule zurückfalle. Im Zusammenhang mit der dienstlichen Beurteilung sei auch mit Herrn Eikmeyer darüber gesprochen worden, wie es weiter gehen soll. Dabei habe Herr Eikmeyer geäußert, dass er nicht an der Ludgerischule verbleiben wolle. Bei der zweiten dienstlichen Beurteilung habe Herr Eikmeyer dazu gar nichts mehr gesagt.

Des Weiteren sei zu bedenken, so Herr Maaßen, dass ein beträchtlicher Teil des Lehrerkollegiums Herrn Eikmeyer nicht unterstütze. Deshalb wäre es nicht gut, wenn Herr Eikmeyer an der Schule verbleibe. Aus diesem Grund sei Herr Eikmeyer an die Norbert-Schule in Münster-Coerde abgeordnet worden.

 

Herr Schlieker weist darauf hin, dass Herr Eikmeyer ein gerichtliches Eilverfahren angestrebt habe, um an der Ludgeri-Grundschule zu verbleiben, das aus Sicht des Herrn Eikmeyer negativ verlaufen sei. Herr Eikmeyer habe s. W. ein Beschwerdeverfahren eingeleitet. Herr Schlieker fragt nach, ob ein positiver Entscheid für Herrn Eikmeyer bedeute, dass er nach Billerbeck zurückkomme.

 

Frau Dittert stellt richtig, dass Herr Eikmeyer gegen die dienstliche Beurteilung vorgegangen sei und nicht gegen den Abordnungsbescheid. 

 

Frau Bosse-Berger möchte wissen, ob die Schule zwei Schulleiter haben wird, wenn die Schulleiterstelle neu besetzt ist und Herr Eikmeyer Recht bekomme.

 

Herr Maas fragt nach, ob sich Herr Eikmeyer denn bewerben könne.

 

Frau Dittert bejaht das mit dem Hinweis, dass Herr Eikmeyer sich aber erst nach Ablauf eines Jahres um die Schulleiterstelle bewerben könne. Falls er gewinnen sollte, müsste erneut eine Beurteilung vorgenommen werden. Von dem Ergebnis dieser Beurteilung hänge ab, ob er als Schulleiteiter oder Konrektor eingesetzt werde.

 

Herr Schlieker fragt noch einmal, ob Herr Eikmeyer nach Billerbeck zurückkommen könne, wenn er obsiege.

 

Herr Maaßen verdeutlicht, dass es um eine amtsangemessene Betätigung des Schulleiters und nicht um die Schule gehe. Er appelliere aber, den Blick nach vorne zu richten. Es müsse doch allen daran gelegen sei, den Schwebezustand zu beenden und die Nachbesetzung der Schulleiterstelle möglichst zügig vorzunehmen.

 

Herr Maas weist darauf hin, dass er gefragt habe, ob ein Verfahrensfehler begangen worden sei. Darauf sei mit dem Hinweis auf die nachträglich eingeholte Stellungnahme des Schulträgers geantwortet worden. Noch nicht beantwortet sei aber die Frage, ob ein Verfahrensfehler aufgrund der Zeitverzögerung eingetreten sei. Er glaube, dass den Vertretern der Bezirksregierung nicht klar sei, was sie hier in Billerbeck betreiben. Er wolle wissen, ob denn mit der Beurteilung gleichzeitig juristisch der Schulleiter abgezogen sei.

 

Herr Maaßen verweist auf die Ausführungen von Frau Dittert, dass Herr Eikmeyer in eine Konrektorenstelle zurückfalle. Er falle aber nicht auf diese Stelle an der Ludgerischule zurück, sondern auf irgendeine Konrektorstelle. Der Formfehler sei Gegenstand der Beurteilung vor Gericht. Es sei nicht seine Aufgabe, das hier zu beurteilen.

 

Herr Maas fragt kritisch nach, ob die ehemalige Konrektorin eine wesentliche Rolle in dem Bewertungsverfahren gespielt haben könne.

 

Herr Kleideiter wirft die Frage auf, wie es sein könne, dass die ehemalige Konrektorin vor dem Schulträger und dem Betroffenen von dem Ergebnis der Beurteilung wusste und auch hierüber gesprochen habe.

Im Übrigen wolle er richtig stellen, dass der von Herrn Maaßen angesprochene Schulverwaltungsassistent Herr Bähr mit 30 Stunden für mehrere Schulen tätig sei. Und wenn Herr Maaßen anführe, dass die Hälfte der Lehrkräfte nicht unterschrieben habe, dann hänge das damit zusammen, dass sie Angst vor der Bezirksregierung hätten. Ihnen sei ein Maulkorb verhängt worden und müssten mit einer Abmahnung rechnen.

 

Frau Schulze Wierling wiederholt ihre Frage nach dem Verfahren zur Nachbesetzung der Stelle.

 

Herr Pfarrer Ring meint, dass es evtl. zur Erhellung der Situation beitragen könnte, wenn die Bezirksregierung mitteilen würde, welche anderen Kriterien denn eine maßgebliche Rolle bei der Beurteilung gespielt haben. Diese seien ja offensichtlich gewichtiger gewesen als das Votum des Schulträgers.

 

Frau Bosse-Berger erkundigt sich, ob die Arbeit der Vertreter der Bezirksregierung denn auch von jemandem beurteilt werde oder ob es in letzter Instanz nur noch das Gericht gebe.

 

Zum Schulverwaltungsassistenten erläutert Frau Dirks, dass Herr Bähr für die Real- und Grundschule jeweils mit der Hälfte der Arbeitszeit als zusätzliche Unterstützung aber nicht als Ersatz für den Rektor oder Konrektor vorgesehen sei.

 

Zu dem Hinweis, dass Lehrkräfte von der Bezirksregierung abgemahnt würden, teilt Herr Maaßen mit, dass das jedem passiere, der sich nicht an den Dienstweg halte. Dabei handele es sich aber nicht um eine Abmahnung, sondern mit den Betroffenen werde seitens der Bezirksregierung ein Beratungsgespräch geführt.

Auf Nachfrage von Frau Rawe, welchen Dienstweg Lehrer bei Beschwerden über einen Schulleiter einhalten müssten, antwortet Herr Maaßen, dass zunächst der Lehrerrat informiert bzw. gefragt werden müsse und im Anschluss die Schulrätin zuständig sei.

 

Zur Frage nach dem Nachbesetzungsverfahren teilt Herr Maaßen mit, dass die untere Schulaufsicht also Frau Henry mit der Abordnung einer Schulleitung betraut wurde.

 

Zur Frage, welche anderen Kriterien bei der Beurteilung eine Rolle spielen, erläutert Herr Maaßen, dass am Ende der Probezeit keine Punkteliste ausgezählt werde. Es handele sich um ein hochkomplexes Entscheidungsverfahren, bei dem es um eine Gewichtung gehe.

Im Übrigen würden auch die Beamten der Bezirksregierung regelmäßig alle 3 Jahre beurteilt.

 

Die Nachfrage von Herrn Pfarrer Ring, welche Kriterien denn bei der Beurteilung hoch gewichtet werden, möchte Herr Maaßen nicht beantworten. Hierzu dürfe er nichts sagen.

 

Frau Dirks stellt heraus, dass ein Unternehmen immer nur so gut sei, wie sein Chef und eine Schule immer nur so gut sei, wie der Schulleiter. Sie habe in der Vergangenheit die Grundschule als eine hervorragend organisierte Schule erlebt. Deshalb verstehe sie nicht, wer denn diese Schule geleitet haben soll, wenn Herr Eikmeyer seinen Aufgaben nicht anforderungsgemäß nachgekommen sei.

 

Er habe den Eindruck gewonnen, so Herr Heuermann, dass die Bezirksregierung ein Interesse daran hatte, Herrn Eikmeyer als Schulleiter abzusetzen, weil er zu unbequem war.

 

Herr Maas fragt nach, wem die Beurteilungskriterien mitgeteilt werden.

 

Herr Maaßen stellt voran, dass er das Unverständnis nicht auflösen könne und betont, dass getrennt werden müsse zwischen der Arbeit des Schulleiters und der Arbeit des Lehrerkollegiums. Es sei nicht die Arbeit des Kollegiums, sondern ausschließlich das Schulleitungshandeln bewertet worden. Er habe keinen Zweifel daran, dass das Lehrerkollegium gewissenhaft gearbeitet habe, ein Schulleiter könne nie die Arbeit allein bewerkstelligen. Wenn eine Nichtbewährung, wie in diesem Fall ausgesprochen wurde, bedeute das keine Abwertung der Lehrer und Lehrerinnen.

 

Im Übrigen sei für ihn Unbequemlichkeit kein negatives Kriterium. Er habe kein Interesse daran, dass ihm seitens der Schulleitung und des Lehrerkollegiums eine schöne und heile Welt vorgegaukelt werde.

 

Zum Verfahren erläutert Frau Dittert, dass die Beurteilungsrichtlinien ein Beurteilungsgespräch vorsähen. In diesem Gespräch sei dem Beurteilten offen zu legen, dass er sich voraussichtlich nicht bewährt habe; der Beurteilte könne hierzu Stellungnahmen. Die Beurteilungskriterien seien nachzulesen im BASS.

 

Herr Kleideiter möchte wissen, wer für die Beurteilung verantwortlich ist, wer diese unterschreibe und wer die Beurteilungsbeiträge sammle.

 

Herr Maaßen teilt mit, dass die Schulrätin die Beurteilung erstelle und unterschreibe. Allerdings flössen in die Beurteilung auch die Erkenntnisse aus den Gesprächen in der Bezirksregierung ein.

 

Frau Rawe erkundigt sich, ob das Lehrerkollegium, nachdem Herr Eikmeyer nicht mehr an der Schule ist, von Seiten der Bezirksregierung begleitet werde, da es ja wohl zwei Lager gebe und das Kollegium wieder zusammen geführt werden müsse.

 

Herr Maaßen räumt ein, dass die Begleitung des Schulleitungsteams und des Lehrerkollegiums ein berechtigtes Anliegen sei. Er werde sich darum kümmern.

 

Schließlich fasst Frau Rawe zusammen, dass immer noch viel Unverständnis herrsche und es verschiedene Wahrnehmungen gebe. Sie bedankt sich bei Frau Dittert und Herrn Maaßen für ihre Bereitschaft die Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

Anschließend wird die Sitzung von 19:20 – 19:30 Uhr unterbrochen.