Herr Melzner teilt mit, dass die Genehmigungsverfügung des Kreises zur Haushaltssatzung und zum Haushaltssicherungskonzept vorliege. Auf die Anlage 1 zu dieser Niederschrift wird verwiesen. Neben den bekannten Bedingungen, die bereits Gegenstand des Haushaltsbeschlusses waren, seien keine neuen Bedingungen eingebracht worden, so dass sich ein Beitrittsbeschluss erübrige. Die Haushaltssatzung sei bereits bekannt gemacht worden.

In Abänderung des Verfahrens in den Vorjahren werde er mit der Einbringung des Rechenschaftsberichtes auch eine Liste der Haushaltsreste vorlegen.