Beschluss:

Die der Sitzungsvorlage zur Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am 27.09.2011, TOP 1 ö. S., beigefügte Hundesteuersatzung wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

o   Der in § 2, Buchstabe d, vorgesehene Steuersatz wird auf 150,00 € festgesetzt.

o   Der in § 2, Buchstabe e, vorgesehene Steuersatz wird auf 190,00 € festgesetzt.

o   In § 3, Abs. 4, wird die Formulierung „Absatz 3“ in „Absatz 2 und 3“ geändert.

o   In § 4 werden die Ermäßigungsvoraussetzungen unter Ziffer (2) vollständig gestrichen. Die bisherige Ziffer (3) wird Ziffer (2) und die bisherige Ziffer (4) wird Ziffer (3).

 


Herr Dübbelde erklärt, dass er den Sinn und Zweck der Hundesteuer nicht nachvollziehen könne und deshalb nicht zustimmen werde. Außerdem sollte in § 9 „Ordnungswidrigkeiten“ angegeben werden, welches Bußgeld jemand zu erwarten habe, wenn er eine Ordnungswidrigkeit begehe.

 

Herr Melzner teilt mit, dass Bußgelder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erhoben werden und nicht alle Gesetze in einer Satzung aufgeführt werden könnten.  

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen