Beschluss:

Die Vergnügungssteuersatzung wird in der der Sitzungsvorlage zur HFA-Sitzung vom 27.09.2011, TOP 2 ö. S., beigefügten Fassung beschlossen mit folgender Änderung:

 

Der Steuersatz nach § 7, Abs. (5), Ziffer 3, wird auf 500,00 € festgelegt.


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig