Sitzung: 18.10.2011 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/161/2011
Beschluss:
Die Vergnügungssteuersatzung wird in der der Sitzungsvorlage zur HFA-Sitzung vom 27.09.2011, TOP 2 ö. S., beigefügten Fassung beschlossen mit folgender Änderung:
Der Steuersatz nach § 7, Abs. (5), Ziffer 3, wird auf 500,00 € festgelegt.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig