Herr Lothar Hauling  erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. der anstehenden Dichtheitsprüfungen.

 

Herr Hein teilt zunächst mit, dass er die Anfrage der Nachbarschaft, zu der auch Herr Hauling gehört, ausführlich schriftlich beantwortet habe. Er schlage aber dringend ein persönliches Gespräch vor, da nur so die vielen Irrtümer ausgeräumt werden könnten.

 

Im Übrigen würden der Betriebsausschuss und der Rat festlegen, welche Maßnahmen in welcher zeitlichen Reihenfolge in den nächsten Jahren in Angriff genommen werden. In Billerbeck gelte die Regelung, dass immer nur dort Dichtheitsprüfungen verlangt werden, wo der Abwasserbetrieb eigene Sanierungsmaßnahmen durchführe. Diese Regelung sei also ausgesprochen bürgerfreundlich und gehe bzgl. der Fristensetzung weit über die in den Nachbarkommunen getroffenen Regelungen hinaus.

 

Herr Hauling meint, dass doch in einer Absichtserklärung dargelegt werden sollte, dass die Dichtheitsprüfungen möglichst lange in die Zeit gestellt werden.

 

Herr Hein merkt an, dass Billerbeck nie für den vorauseilenden Gehorsam bekannt gewesen sei. Es gebe keine weiterführende gesetzeskonforme Lösung als die, Dichtheitsprüfungen von privaten Bürgern immer nur im Zusammenhang mit Baumaßnahmen des Abwasserbetriebes zu fordern. Es gehe um Zeitabstände, die deutlich über 2023 hinaus gehen können.

 

 

Herr Wolfgang Pieper  führt aus, dass er im Juli ein an die im Rat vertretenen Parteien gerichtetes Schreiben im Rathaus abgegeben habe. Bislang habe nur eine Partei hierauf geantwortet. Von den übrigen 4 Parteien habe er nichts gehört. Das spreche nicht gerade von Bürgernähe. Sein Ansinnen sei gewesen, dass die Dichtheitsprüfungen möglichst lange in die Zeit gestellt werden.

Der Aussage des Herrn Hein, dass die Stadt Billerbeck bürgerfreundlich sei, stünde der nach der letzten Betriebsausschusssitzung erschienene Presseartikel entgegen, dem zu entnehmen war, dass Dichtheitsprüfungen bis 2015 durchzuführen seien.

Und wenn jetzt gesagt werde, dass der Zeitraum für die Dichtheitsprüfungen weit über das Jahr 2023 hinausgehe, dann höre er das hier zum ersten Mal. Bisher habe er hierüber auch nichts gelesen und auf der homepage des Abwasserbetriebes sei von 2015 die Rede.

 

Frau Dirks führt aus, dass die Dichtheitsprüfungen lt. Gesetz bis 2015 vorgelegt werden müssen. Hier sei aber Beschlusslage, die Dichtheitsprüfung nicht flächendeckend anzufordern, sondern immer nur im Zusammenhang mit Maßnahmen des Abwasserbetriebes. Sie werde sich Gedanken machen, wie das den Bürgern besser vermittelt werden kann.

 

Herr Dr. Meyring führt an Herrn Pieper gewandt aus, dass ihm das Schreiben bekannt sei, er es aber als Anregung interpretiert habe und nicht als Brief, der beantwortet werden müsste.

 

Frau Dirks bricht an dieser Stelle die Diskussion ab mit dem Hinweis, dass das Schreiben des Herrn Pieper nicht an die Verwaltung, sondern an die Parteien gerichtet gewesen sei.