Beschluss:

Die Anregung gem. § 24 GO NW; hier Windkraftanlagen im Bereich Temming wird an die zuständigen Ausschüsse (Bezirksausschuss, Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten) verwiesen.


Frau Dirks teilt ergänzend mit, dass sie am vergangenen Freitag den Brief einer Familie von der Beerlage erhalten habe. Diese Familie habe die vorliegende Stellungnahme eines Teils der Beerlager Bürger mit unterschrieben und mache ergänzend deutlich, dass sie grundsätzlich nicht gegen erneuerbare Energien sei, allerdings große Sorge habe, wenn Fremdunternehmen ohne Rücksicht auf die Anlieger einen weiteren Windpark errichteten. Sie könnten sich aber durchaus vorstellen, einem Bürgerwindpark zuzustimmen.

 

Herr Fehmer führt aus, dass er die Sorgen der Bürger nachvollziehen könne. Seitens des Rates sei immer deutlich gemacht worden, dass man bei der Errichtung eines Bürgerwindparks auf ein möglichst großes gemeinschaftliches Engagement angewiesen sei und keine Fremdinvestoren wolle. In der Stadt Billerbeck gebe es neben der Beerlage noch andere Bereiche, in denen Bürgerwindparks entstehen könnten. Hierüber müsse zu gegebener Zeit beraten und dabei die Anregungen und Stellungnahmen der Bürger gewichtet werden.

 

Herr Dittrich betont ebenfalls, dass nur gemeinsam mit den Bürgern vorgegangen werden dürfe. Die Eingaben müssten in dem Prozess thematisiert werden.

 

Die Unterschriftenliste zeige, wie sensibel das Thema ist, so Herr Schlieker. Die Grünen stünden nach wie vor zur Windenergie, aber nicht gegen den Willen der Anwohner. Außerdem solle der Ertrag in der Region bleiben, sie wollten keine fremden Investoren. Im zuständigen Ausschuss müsste aber noch genau definiert werden, welche Abstände gemeint seien, wenn Bürger „in der Umgebung“ entscheiden sollen oder wie viele Bürger mit „breiter Mehrheit“ gemeint seien.

 

Herr Becks merkt kritisch an, dass er den Brief nicht kenne. Hier hätten sich Bürger gegen den Bau von Windkraftanlagen ausgesprochen, es gebe aber auch Bürger, die dafür seien.

 

Frau Dirks interpretiert die Stellungnahme als eine Information. Man befinde sich in einem Prozess, an dessen Ende entschieden werden müsse, ob ein Windpark errichtet wird oder nicht.

 

Dafür müssten aber die von Herrn Schlieker angesprochenen Fragen im zuständigen Fachausschuss geklärt und Vorgaben festgelegt werden, so Frau Rawe. Alle Anfragen müssten gleichbehandelt werden.

 

Herr Fehmer führt an, dass es im Moment noch nichts Greifbares gebe. Anwohner äußerten ihre Sorgen für den Fall, dass irgendwann etwas entstehen könnte. Ohne einen konkreten Antrag sei die Unterschriftenliste nicht sehr hilfreich. Wenn die Bürger wüssten, dass es um einen Bürgerwindpark gehe, sei deren Einstellung eine ganz andere als bei Fremdinvestoren. Eine Diskussion im Ausschuss sei ohne konkrete Planung schwierig.

 

Herr Geuking stimmt den Ausführungen von Herrn Fehmer zu, weist aber darauf hin, dass über eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung entweder abgestimmt oder die Anregung an einen Ausschuss verwiesen werden müsse. Dadurch, dass die Eingabe als Anregung nach § 24 gewertet werde, vergebe man sich die Chance, hierüber zu diskutieren, da ja schnellstmöglich eine Entscheidung getroffen werden müsse. Er stelle den Antrag, die Stellungnahme der Bürger als Eingabe zu werten und nicht als Anregung nach § 24 GO.

 

Frau Dirks erläutert, dass der Rat eine Anregung an den Ausschuss verweisen könne. Das bedeute aber nicht, dass zu der Bürgeranregung ja oder nein gesagt werden müsse. Der Ausschuss könne die Anregung als Grundlage in die weiteren Beratungen einbeziehen.

 

Frau Dirks lässt über den Antrag des Herrn Geuking abstimmen. Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 24 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe:  24 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung