Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und Information für den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie wird im Rahmen der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes als Anregung im weiteren Verfahren aufgenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzustellen, welche Kriterien für einen Bürgerwindpark gelten sollen.


Frau Besecke erläutert zunächst unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage den Sachstand des bisherigen Verfahrens zur Ausweisung von Windenergieanlagen.

Bekanntlich sei das gesamte Stadtgebiet in Bezug auf die Zulässigkeit von Windenergieanlagen komplett untersucht worden. Für die Errichtung von heute üblichen Anlagen mit einer Gesamthöhe von mindestens 150 m blieben nicht mehr viele Flächen übrig. Grundsätzlich würde es verwaltungsseitig begrüßt, wenn angrenzend an das Windfeld ST 27 noch weitere Windräder errichtet würden, weil das auch aus städtebaulicher Sicht wünschenswert wäre. Andererseits habe der Rat deutlich gemacht, dass er sich die Ausweisung weiterer Flächen nur gemeinsam mit den Bürgern vorstellen könne. Zunächst müsse das Flächennutzungsplanverfahren weiter geführt werden. Diesbezüglich gebe es auch keinen Zeitdruck, weil es momentan keine Frist zur Abgabe der Stellungnahmen zur Darstellung neuer Windflächen gebe. Deshalb sei es wichtig, im Vorfeld vor Ort die Diskussion zu suchen. Wenn in einem gemeinsamen Konsens ein Windpark auf den Weg gebracht werden solle, müsste überlegt werden, welche Kriterien einen Windpark ausmachen. Falls vom Ausschuss gewünscht, würde verwaltungsseitig ein Kriterienkatalog erstellt. Auch für die Stadt könnte es interessant sein, sich in ein solches Projekt z. B. durch Planungsleistungen, Öko-Punkte etc. einzubringen.

 

Frau Rawe stellt heraus, dass sie selbstverständlich für Windenergie sei, dabei sei aber auch der soziale Aspekt wichtig. Bürgerwindparks könnten ganz unterschiedlich sein. Deshalb müssten Kriterien aufgestellt werden, die für ganz Billerbeck gelten. Die Mehrheit der Bürger müsse für einen Windpark sein. Dabei müsse aber u. a. noch genau definiert werden, wie viele Bürger denn die Mehrheit seien und wer in welchem Radius betroffen sei.

 

Frau Mollenhauer spricht sich ebenfalls für die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs aus. Die größtmögliche Akzeptanz werde erreicht, wenn die Bürger so weit wie möglich beteiligt werden. Wenn man es hinbekomme, eine breite Akzeptanz auch bei den „negativ Betroffenen“ zu erzielen, dann werde man irgendwann auch auf einen akzeptablen Nenner kommen.

 

Herr Knüwer erkundigt sich, wie weit die Planungen in Temming und im Bereich des Riesauer Bergs gediehen seien. Ihn wundere, dass jetzt schon Bürgerproteste vorgebracht würden. Hier sollten nicht die gleichen Fehler wie in Alstätte/Osthellermark (z. B. keine Information der Bürger im Vorfeld) gemacht werden, sonst werde man keinen Bürgerwindpark hinbekommen.

 

Dass es heute nicht mehr so laufen könne wie früher sei klar, so Herr Schulze Esking. Die betroffenen Bürger müssten selbstverständlich beteiligt werden. Voraussetzung für die CDU-Fraktion sei aber, dass keine auswärtigen Investoren zum Zuge kommen.

 

Herr Wiesmann merkt an, dass die Bürgereinwendungen auf bereits geführte Gespräche zurückzuführen seien, Informationen also schon geflossen seien.

 

Herr Fliß meint, dass jetzt die einmalige Chance für einen Bürgerwindpark bestehe. Politisch gebe es kaum unterschiedliche Meinungen. Die jetzige positive Stimmung sollte genutzt werden. Das gehe nur, wenn es klare Spielregeln gebe, die vorher festgelegt werden.

 

Nachdem Herr Wiesmann die Ergänzung des Beschlussvorschlages bzgl. der Erstellung eines Kriterienkataloges durch die Verwaltung vorschlägt, fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig