Beschluss:

Der Abweichung wird wie im Sachverhalt beschrieben zugestimmt.

 


Herr Brockamp weist darauf hin, dass es ein Gebäude gleicher Form auf der anderen Straßenseite bereits gebe.

 

Frau Besecke bestätigt, dass eine gewisse Ähnlichkeit vorhanden ist. Weil eine Entwurfsplanung dem Bauherrn Geld koste, wolle sie vorher abfragen, ob eine Abweichung von der vorgeschriebenen Firstrichtung mitgetragen wird.

 

Herr Dübbelde macht darauf aufmerksam, dass eine Photovoltaikanlage auf der jetzigen Dachkonstruktion kaum untergebracht werden könne.

 

Frau Besecke erläutert, dass auch zwei durch einen Mittelbau verbundene giebelständige Gebäude denkbar seien, so dass eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich wäre. Ob diese erste Entwurfsplanung so umgesetzt werde, bleibe abzuwarten.

 

Herr Becks begrüßt grundsätzlich die Errichtung eines Hauses mit mehreren Wohnungen in der Innenstadt und erklärt, dass er der Ausnahme zustimme.

 

Herr Brockamp stellt heraus, dass es sich nicht einmal um eine Ausnahme handele, da es ein ähnliches Gebäude in der Nachbarschaft bereits gebe.


Stimmabgabe: einstimmig