Beschluss:

Die Maßnahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sind im Rahmen der darstellbaren Möglichkeiten in die Finanzplanung einzustellen. Über die Fortschreibung des Konzeptes für die nächsten Jahre ist im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zu beraten.

Die Mittel für die Erarbeitung des räumlich-gestalterischen Leitbildes sind wie im Finanzplan des laufenden Jahres vorgesehen für die Jahre 2012 und 2013 in den Haushaltsplan einzustellen. 


Herr Dübbelde gibt zu bedenken, dass bei der Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nicht nur die Barrierefreiheit im Vordergrund stehen dürfe, sondern es müsse auch darüber nachgedacht werden, ob die Fußgängerzone angesichts der vielen Leerstände evtl. wieder für den Autoverkehr freigegeben wird.

 

Frau Dirks stellt heraus, dass es sich um ein städtebauliches Leitkonzept handele und gemeinsam mit den Billerbecker Bürgern und Geschäftsleuten ein Nutzungskonzept erarbeitet werden soll.

 

Auch wenn die Fußgängerzone wegen der Rutschgefahr mit einer neuen Oberfläche versehen und barrierefrei gestaltet würde, würde dies nicht dazu führen, die negative Entwicklung zu bremsen, so Herr Brockamp. Die Situation sei für den Einzelhandel extrem schwierig, deshalb müsse ein gutes Konzept her.

 

Frau Dirks erwähnt, dass das integrierte Entwicklungskonzept auch ein Citymanagement vorsehe. Hierfür würden Landesmittel gewährt, ergänzend müssten öffentliche und private Mittel aufgebracht werden.

 

Nach Meinung von Herrn Flüchter reicht die Umsetzung baulicher Maßnahmen, die zudem fragwürdig seien, nicht aus; innovative Ideen seien gefragt.

 

Herr Walbaum appelliert an alle Beteiligten bei der Umsetzung unbedingt die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Überlegungen die Fußgängerzone wieder zu öffnen, glaube er nicht, dass die PKW so langsam fahren werden, dass Fußgänger gefahrenfrei einkaufen können.

 

Nach weiterer Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig