Herr Melzner teilt mit, dass der Termin 15.12.2011 zur Einbringung des Haushaltsplanes nicht eingehalten werden könne. Verzögerungen bzgl. der am 23.02.2012 terminierten Verabschiedung des Haushaltsplanes resultieren hieraus aber nicht.

 

Herr Dittrich beantragt, in Absprache mit der CDU-Fraktion, die Haushaltsplanberatungen des HFA nach hinten zu verschieben. Da der Haushalt später eingebracht werde, sei die Zeit für eine vorherige Beratung in den Fraktionen zu kurz. Nach kurzer Erörterung wird der Sitzungskalender einvernehmlich wie folgt geändert:

 

12.01.2012    Einbringung in den Rat

14.02.2012    1. Beratung Haushaltsplanentwurf HFA

21.02.2012    2. Beratung Haushaltsplanentwurf HFA

23.02.2012    Verabschiedung Haushaltsplan Rat

 

Die für den 31.01.2012 vorgesehene HFA-Sitzung entfällt.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Schlieker geht Herr Melzner u. a. auf die Kreisumlage, die LWL-Umlage und die Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes ein. Er teilt mit, dass die Einschätzungen und Prognosen im Haushaltsplan 2011 weitestgehend eingehalten werden und eine direkte HSK-Gefahr nicht bestehe.

 

Dann nimmt Herr Melzner Stellung zum Ablauf des Haushaltsjahres 2011. Es zeichne sich ab, dass gegenüber der bisherigen Verplanung Verbesserungen von etwa 700.000,-- bis 800.000,-- € eintreten werden. Der Fehlbetrag verringere sich damit von rd. 1,5 Mio auf rd. 800.000,-- €. Der Grund hierfür seien insbesondere höhere Gewerbesteuereinnahmen.

Mit Blick auf die Erwartungen im Haushaltsjahr 2012 merkt er an, dass die Daten für den Finanzausgleich relativ fest stünden. Die erste Berechnung zum GFG 2012 liege vor. Danach könne die Stadt in 2012 nur noch Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 90.000,-- € erwarten. In der bisherigen Finanzplanung seien 800.000,-- € für die Jahre 2012 – 2014 eingeplant.

Dass sich die Situation dennoch insgesamt nicht verschlechtere hänge damit zusammen, dass die hohen Steuereinnahmen in 2011 auch für die Jahre 2012 ff. hochgerechnet würden. Latent bliebe immer noch die Gefahr eines Einbruchs der Steuereinnahmen.