Beschluss:

a)            Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2010 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)            In Anwendung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz werden die im Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse der Jahre 2009 und 2010 in Höhe von rd. 34.300,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2012 berücksichtigt.

c)            Die der Sitzungsvorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2012 wird zur Kenntnis genommen.

d)            Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.


Der Rat folgt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten und fasst folgenden

 


Stimmabgabe: 23 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung