Beschluss:

a)            Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2010 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der erzielte Überschuss von rd. 3.400,00 € wird dem Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)            In Anwendung des § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz wird der im Sonderposten für den Gebührenausgleich eingebuchte Überschuss in Höhe von 1.700,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2012 berücksichtigt.

c)            Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter ermäßigt sich auf 1,38 €.

d)            Die 11. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Der Rat folgt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten und fasst folgenden


Stimmabgabe: 23 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung