Sitzung: 15.12.2011 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/163/2011
Beschluss:
a) Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2010 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der erzielte Überschuss von rd. 3.400,00 € wird dem Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz wird der im Sonderposten für den Gebührenausgleich eingebuchte Überschuss in Höhe von 1.700,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2012 berücksichtigt.
c) Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter ermäßigt sich auf 1,38 €.
d) Die 11. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Der Rat folgt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten und fasst folgenden
Stimmabgabe: 23 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung