Beschluss:

Die Rechtmäßigkeit des Ausbaus der Massonneaustraße zwischen der Straße Zu den Alstätten und der Gantweger Straße wird hiermit gemäß § 125 Absatz 2 BauGB festgestellt.


Der Rat folgt der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig