Herr Dittrich bezieht sich auf den Beschluss des Rates der Stadt Coesfeld, wonach seitens der Stadt Coesfeld die Zustimmung zur Aufnahme Coesfelder Schüler/innen an der Gemeinschaftsschule Billerbeck nicht erteilt wird. Ausnahmen solle es nur in besonders begründeten Fällen geben.  Die Entscheidung treffe der Bürgermeister. Das bedeute, dass Eltern, die ihr Kind nach Billerbeck schicken wollen, zunächst zu einem Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Coesfeld gebeten werden. Das halte er im Hinblick auf die freie Schulwahl rechtlich für bedenklich. Die Bürgermeisterin sollte dies zum Thema der nächsten Bürgermeisterkonferenz machen.

 

Frau Dirks merkt an, dass diese Thematik bereits mit der Bezirksregierung erörtert wurde und sie dem Ganzen gelassen entgegen sehe. Bei der Gemeinschaftsschule Billerbeck handele es sich um eine genehmigte 3-zügige Schule. Ein vierter Zug würde genehmigt, wenn hierfür ausreichend Anmeldungen von Kindern aus Billerbeck und Darfeld vorlägen. Wenn in diesem 4. Zug noch Platz für andere Kinder wäre, dann hätten u. a. auch Coesfelder Kinder Anspruch auf Aufnahme. Auswärtige Kinder dürften aber nicht Anlass dafür sein, einen weiteren Zug einzurichten. Die Schulleitung werde alle Anmeldungen entgegen nehmen.

 

Herr Tauber hält es für verwerflich, wenn der Bürgermeister der Stadt Coesfeld die Eltern zu einem 4-Augen-Gespräch bittet.

 

Frau Dirks sagt zu, das Thema in der Bürgermeisterkonferenz anzusprechen und anschließend zu berichten.