Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Billerbeck zum 01.01.2009 wird gemäß § 92 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 GO NRW in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft GmbH, Dülmen, geprüften und testierten Fassung festgestellt.


Herr Melzner stellt eingangs heraus, dass es sich heute um eine besondere Prüfung handele, die erstmalig und einmalig in dieser Form stattfinde. Nach der Einbringung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz in der Ratssitzung am 12.01.2012 habe die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) bereits eine überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz vorgenommen. Dabei seien einige Feststellungen getroffen worden, denen bis auf eine Ausnahme gefolgt werde. Nicht gefolgt werde der Feststellung bzgl. der Bewertung der Sonderposten von Altschulgebäuden und den älteren Teilen des Feuerwehrgerätehauses. Diese Thematik werde mit der Kommunalaufsicht geklärt. Ggf. müsse später eine Bilanzberichtigung erfolgen. Alle anderen Feststellungen seien in dem jetzt vorliegenden Prüfungsbericht mit korrigierter Eröffnungsbilanz (siehe Ratsinformationssystem) berücksichtigt. Frau Hahne werde nachfolgend auf diesem Stand vortragen. Dieser sei auch Gegenstand des Beschlussvorschlages für den Rat.

 

Frau Hahne stellt ihren Ausführungen voran, dass der Prüfungsbericht mit dem uneingeschränkten Testat ende. Die Eröffnungsbilanz sei von Bedeutung, weil die Abschreibung in Zukunft von diesen Werten vorgenommen werde. Die Werte seien fix und könnten nicht mehr verändert werden. Dann erläutert Frau Hahne detailliert den Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz. Im Anschluss daran wird der Bericht allen Ausschussmitgliedern ausgehändigt. Die aufgrund der Feststellungen der GPA vorgenommenen Änderungen werden noch einmal gesondert dargestellt und sind als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt. Daraus ergibt sich der Stand zur Einbringung der Eröffnungsbilanz und der zur vorgesehenen Beschlussfassung in der Ratsitzung.

 

Auf Vorschlag von Herrn Wiesmann erhalten die Ausschussmitglieder eine Viertelstunde Zeit, um den Prüfungsbericht durchzusehen.

 

Anschließend beantwortet Frau Hahne Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Auf Nachfrage von Herrn Tauber zu der Feststellung des GPA bzgl. der Bewertung der Sonderposten Altschulgebäude und eines Teils des Feuerwehrgerätehauses stellt sie richtig, dass es nicht um eine falsche Ermittlung der Werte gehe, sondern um die Dokumentation. Die GPA habe festgestellt, dass die Belege von früher über eine Förderung fehlten.

 

Herrn Dr. Meyring kommen die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub der Mitarbeiter sehr hoch vor. Es müsse doch im Interesse der Stadt sein, diese herunter zu fahren.

 

Frau Dirks verweist hierzu auf die Regelungen in der geltenden Dienstvereinbarung.

 

Zur weiteren Frage von Herrn Dr. Meyring, warum am Jahresende noch ein größerer Teilbetrag aus der Investitionspauschale zur Verfügung stehe, führt Herr Melzner aus, dass diese Beträge nach dem erfolgt Abschluss 2009 von den Verbindlichkeiten auf die Sonderposten umgebucht würden. Die Sonderposten würden mit der Aktivierung der Projekte ertragswirksam aufgelöst.

 

Herr Schulze Temming weist auf einen redaktionellen Fehler bei den Grabrechten hin. Hier werde wohl irrtümlich auf das Jahr 2007 Bezug genommen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig