Beschluss:

1.     Für das Plangebiet, welches einen kleinen Teil des Bebauungsplangebietes „Zu den Alstätten“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zu den Alstätten“ beschlossen. Der Änderungsbereich liegt nordwestlich des Stadtzentrums und umfasst konkret die Flurstücke 24, 509, 510 sowie 513 und 514 (vorher zusammen 25) in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 8.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.     Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

3.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

4.     Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zu den Alstätten“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig