Zur Anfrage von Herrn Spengler nach der am Johanniskirchplatz geltenden Verkehrsregelung teilt Frau Dirks mit, dass die jetzige Regelung bereits seit vielen Jahren bestehe. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite sei ein ständiges Befahren durch die Anbringung der Poller unterbunden worden. Die Anlieger könnten zum Be- und Entladen die Poller entfernen oder über das Kirchengrundstück auf die Ringstraße fahren. Das Parken sei dort genauso wie in den anderen Innenstadtstraßen nur in den markierten Flächen erlaubt. Da es auf der Straße „Johanniskirchplatz“ aber keine markierten Parkflächen gebe, sei dort nur das Be- und Entladen gestattet. Entsprechende Kontrollen nehme die Mitarbeiterin im Rahmen ihres Stundenkontingents regelmäßig vor.