Herr Wilkens bezieht sich auf einen am Wochenende erschienen Zeitungsartikel, wonach das Land bzgl. des § 61 LWG überhaupt nicht zuständig sein soll.

 

Herr Hein stellt klar, dass es sich um das Gutachten eines Rechtsanwaltes einer Bürgerinitiative aus dem ostwestfälischen Raum handele. Alle Verwaltungsrechtler seien anderer Meinung. Inzwischen habe es auch eine Anpassung der Wasserhaushaltsverordnung gegeben. Es sei eindeutig, dass die Landesregierung ermächtigt ist, soweit der Bund keine Regelung getroffen habe.