Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt -nach Bewilligung der Fördermittel lt. Vorlage von Fördermitteln durch die Bezirksregierung Münster- die Arbeiten zur Sanierung der Rathausfassade auszuschreiben.

 


Im Vorfeld der Sitzung fand eine Ortsbesichtigung statt, bei der die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen vorgestellt und erläutert wurden.

 

Bei der anschließenden Beratung im Sitzungssaal stellt Herr Mollenhauer heraus, dass die Ausschreibung erst auf den Weg gebracht werde, wenn ein Bewilligungsbescheid vorliegt.

 

Herr Brockamp hält eine Sanierung für notwendig: In Anbetracht der Haushaltslage und einer weiteren anstehenden größeren Sanierungsmaßnahme sollte die Maßnahme aber nur umgesetzt werden, wenn eine 60 %-ige Förderung der Nettokosten gewährt werde. Diese Voraussetzung sollte in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden.

 

Herr Dittrich schließt sich dem an, sollte keine 60%-ige Förderung gewährt werden, müsse der Ausschuss noch einmal beraten.

 

Herr Kösters wiederholt seine bereits bei der Ortsbesichtigung vorgetragene Anregung, auch die 6 Fensterbänke zu erneuern.

 

Herr Flüchter führt aus, dass er sich angesichts der Haushaltslage die Frage gestellt habe, ob die Sanierung sein müsse. Bei dem Ortstermin habe er aber erkannt, dass Handlungsbedarf bestehe.


Stimmabgabe: einstimmig