Herr Heuermann kritisiert zunächst die einseitige Recherche der Verwaltung. In der Sitzungsvorlage werde nur von einem Beispiel aus Münster berichtet, soweit ihm bekannt sei, werde aber im gesamten Münsterland über Umbenennungen diskutiert.

 

Frau Dirks entgegnet, dass die Recherchen bei der Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht abgeschlossen waren. Heute könne sie berichten, dass der Name Karl-Wagenfeld zu den häufigsten Straßennamen nach dem Weltkrieg gehörte. Damit habe man den Autor ehren wollen, ohne näher hingesehen zu haben, was der Autor ansonsten von sich gegeben habe. Die Veröffentlichungen Karl Wagenfelds und das hierin beschriebene Menschenbild seien damals nicht so kritisch gesehen worden wie heute. Derzeit beschäftigten sich viele Gemeinden mit Umbenennungen von Straßen und Plätzen, wobei sehr unterschiedlich damit umgegangen werde. Alle Gemeinden seien aber in einen umfassenden Dialog mit den Bürgern eingetreten. Einige Gemeinden hätten eine Umbenennung beschlossen andere dagegen hätten hiervon Abstand genommen und brächten tlw. Legendenschilder an.

 

Herr Dittrich schlägt angesichts der zahlreich erschienenen Zuhörer vor, ein oder zwei Anliegervertretern Rederecht zu erteilen, wobei er damit einer Anliegerversammlung nicht vorgreifen wolle.

 

Herr Brockamp führt aus, dass es sich um ein zweischneidiges Thema handele. Er spreche sich immer für Bürgerbeteiligungen aus, aber hier werde von der SG-NRW etwas hochgeschaukelt, was er nicht so sehe. Karl Wagenfeld habe zu seiner Zeit etwas geleistet und sei gegen Ende seines Lebens pro Hitler gewesen. Das sei aber zu der Zeit so gewesen. Und wie in einem Leserbrief bereits zutreffend ausgeführt wurde, wenn man bei allen Namen oder Straßenbezeichnungen einmal nachforschen würde, wer etwas mit dem Dritten Reich zu tun hatte, könnte man zum amerikanischen System übergehen und Straßen A 1, A 2, A 3 usw. benennen. Auch wenn es nicht rühmlich sei, handele es sich um einen Teil unserer Geschichte. Eine Straße einfach umzubenennen könne auch nicht zweckdienlich sein. Zudem sollte man bedenken, was eine Umbenennung für die Anlieger bedeute. Er stelle den Antrag, den Straßennamen beizubehalten und eine Erklärung, die noch zu formulieren wäre, anzubringen. Eine Anliegerversammlung sehe er nicht als erforderlich an, diese wäre fast schon eine Bürgerbelästigung.

 

Herr Flüchter erklärt, dass er das ganz anders sehe. Karl Wagenfeld habe sich aktiv dem damaligen System angedient und sich von diesem vereinnahmen lassen. Er habe sich durch rassistische Sprüche hervor getan. Die Frage, ob die Straßenbezeichnung beibehalten werden oder eine Umbenennung erfolgen soll, könne nicht allein von den betroffenen Anliegern beantwortet werden. Hier seien alle Billerbecker Bürger gefragt.

 

Dem Antrag von Herrn Dittrich, Sprechern der Nachbarschaft Rederecht einzuräumen, wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Peter Wiesemann meldet sich zu Wort und verweist auf einen Brief des Herr Dr. Karl Wagenfeld an den Intendanten Dr. Glasmeier in Köln. Dem Brief sei zu entnehmen, dass Karl Wagenfeld einen Beitritt zur NSDAP als unumgänglich angesehen habe, weil er seine Lebensarbeit nicht habe kaputt gehen sehen wollen. Das sei das damalige Gedankengut gewesen. Außerdem sei es zur damaligen Zeit in allen Ländern üblich gewesen, sehr national zu denken. Unter diesem Aspekt sollte Karl Wagenfeld neu bewertet werden. Die Straßenbezeichnung sollte beibehalten und um eine Gedenktafel erweitert werden, in der auf die Beziehungen Karl Wagenfelds zum Nationalsozialismus hingewiesen wird. Das sei richtige Erinnerungskultur.

 

Frau Carmen Schröder unterstreicht ebenfalls, dass es bei der Straßenbezeichnung bleiben sollte. Zusätzlich sollte eine Gedenktafel aufgestellt werden, an der sich die Nachbarschaft gerne beteiligen wolle. Die Vergangenheit sollte nicht verdrängt, sondern es sollte vielmehr mahnend erinnert werden.

 

Herr Flüchter macht deutlich, dass er sich gegen ein Zusatzschild oder eine Gedenktafel ausspreche; Straßen würden nach Personen benannt, wenn diese besondere Verdienste erworben hätten. Diese Ehrung habe Karl Wagenfeld durch sein Wirken in der Nazizeit verwirkt. Er halte es für unerträglich, wenn das Schild mit dem Namen weiterhin bestehen bleibe.

 

Herr Dittrich verweist auf die bisherige gute Tradition, die Betroffenen in Anliegerversammlungen zu hören und dann eine Entscheidung zu treffen.

 

Herr Brockamp entgegnet, dass hier doch gerade eine Versammlung der Bürger stattfinde und man deren Meinung gehört habe. Er habe einen Antrag gestellt, man sollte die Sache nicht komplizierter machen als sie ist.

 

Herr Kösters stellt den Antrag, über den Antrag des Herrn Brockamp abzustimmen.

 

Herr Flüchter stellt den Antrag, die Karl-Wagenfeld-Straße umzubenennen und die Bürger bei der Neubenennung der Straße einzubinden.

 

Herr Heuermann stellt den weitergehenden Antrag des Herrn Flüchter zur Abstimmung. Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, abgelehnt.

 

Herr Brockamp wiederholt seinen o. a. Antrag, die Straßenbezeichnung beizubehalten, ein erklärendes Zusatzschild anzubringen und den Text sowie den Standort mit Vertretern der Anlieger abzustimmen. Das Ergebnis soll dem Ausschuss vorgestellt werden.

Dieser Antrag mit wird 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen angenommen.