Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Kriterien in die Gespräche mit Interessenten und Anliegern als voraussichtliche Vorgaben für einen Windpark einzubringen.

 

Die Verwaltung soll in die Gespräche mit den Bürgern einbringen, dass ein Zustimmungssatz deutlich größer als 50% in einem mit den Bürgern zu besprechendem Radius erforderlich sein wird.


Herr Mollenhauer teilt ergänzend zu den Ausführungen in der Sitzungsvorlage mit, dass die vielen geführten Gespräche mit Interessenten und Grundstückseigentümern gezeigt hätten, dass das Interesse an Windenergie in Billerbeck sehr groß sei.

 

Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Herr Faltmann stellt fest, dass offensichtlich jetzt eine Wende in der Betrachtungsweise erfolgen soll. Bisher sei gesagt worden, dass so viele Windräder zugelassen werden, wie man müsse, aber nicht mehr. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass jetzt offen darüber diskutiert werden könne, wo überall Windräder gebaut werden können. Für eine Lex Beerlage werde er seine Stimme nicht geben. Wenn Windräder gewollt seien, dann müsse man sehen, wo sie möglich sind. Aber es müssten für alle die gleichen Rechte gelten.

 

Herr Fliß hält die verwaltungsseitig vorgeschlagenen Kriterien zwar für vernünftig, er hätte aber mehr erwartet. Das Thema sei hier intensiv besprochen worden und in einem Gutachten sei bereits herausgefiltert worden, wo Windräder möglich wären. Auf der Grundlage dieses Gutachtens müsse nun abgewogen werden, wo Windräder zugelassen werden können. Man müsse einen Kompromiss finden, mit dem man in Billerbeck leben könne. Das sollte schnellstmöglich geschehen, damit die Investoren ein Signal bekommen. Wenn man nur nach den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Kriterien vorgehe, werde es zu Wildwuchs kommen, den man eigentlich mit dem Gutachten verhindern wollte.

 

Frau Besecke merkt an, dass die o. g. Anmerkungen eigentlich den nächsten Tagesordnungspunkt beträfen. Gleiches Recht für alle sei wichtig. Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass überall, wo die Kriterien eingehalten werden, auch Windkraftanlagen gebaut werden können, sei eine klare Trennung durch verschiedene Tagesordnungspunkte vorgenommen worden.

 

Herr Knüwer verweist auf das Gutachten, nach dem es in Billerbeck eigentlich keine Windeignungsbereiche gebe. Zähneknirschend sei in Osthellermark ein Windeignungsbereich ausgewiesen worden, um eine Ausschlusswirkung für andere Bereiche zu erzielen. Er würde sich wünschen, dass vor allem bei den baulichen Bedingungen noch mehr Rahmenkriterien zum Schutz der Anlieger festgelegt werden. So sollten die Grenzwerte für Lärm nicht auf 45 dbA, sondern ähnlich wie bei allgemeinen Wohngebieten auf 40 dbA festgelegt werden. Außerdem seien Radien um die Wohnhäuser von 450 m gezogen worden. Wenn aber 200 m hohe Anlagen entstünden, müssten bei einem 3-fachen Abstand 600 m Radien gezogen werden.

 

Frau Besecke weist auch hier darauf hin, dass diese Anmerkungen den Tagesordnungspunkt 3. betreffen. Wenn nach geeigneten Windfeldern gesucht werde, gehe sie nicht unbedingt davon aus, dass Anlagen mit einer maximalen Höhe von 200 m errichtet werden. Hierfür blieben in Billerbeck auch nicht viele Flächen übrig.

 

Dann müsste auch festgelegt werden, dass keine 200 m Anlagen gebaut werden dürfen, so Herr Knüwer.

 

Frau Rawe vermisst das erste und entscheidende Kriterium, dass nämlich Bürgerwindparks auch von den Bürgern akzeptiert werden müssen. Also müssten die Bürger befragt und Kriterien entwickelt werden, die für alle Bürger gleich seien. Dafür müsse z. B. festgelegt werden, wer als Anwohner gelte und wie viel % der Anwohner sich für einen Windpark aussprechen müssten.

 

Frau Besecke führt aus, dass es natürlich im Rahmen der Abwägung ein wichtiges Kriterium sei, wie viele Anwohner für und wie viele Anwohner gegen einen Bürgerwindpark seien. Letztlich könnten Kriterien aber jeweils nur für ein einziges Windfeld bestimmt werden, denn die Bedingungen seien bei jedem Windfeld anders. Wenn eine 50%-ige Zustimmung der Anwohner vorausgesetzt würde, werde damit u. U. ein unheimlicher Druck auf den Anwohner ausgeübt, dessen Entscheidung als letztes noch ausstehe. Es sei sehr schwierig, pauschal Kriterien festzulegen. Die Meinung eines Anwohners, der dichter an einer Anlage wohne, müsste z. B. ein höheres Gewicht haben, als die eines weiter entfernt wohnenden Anliegers, der möglicherweise noch durch einen Wald geschützt sei.

 

Frau Rawe wirft ein, dass zunächst nicht die Bürger gefragt seien. Die Politik müsse klar vorgeben, was gewollt ist und dann könne eine Bürgeranhörung erfolgen.

 

Herr Fliß gibt Herrn Faltmann und Frau Rawe Recht, dass eine klare Linie festgelegt werden müsse.  

 

Herr Schulze Temming wundert sich ebenfalls, dass die Verwaltung diese Vorgaben nicht formuliert habe. Es müsse unbedingt definiert werden, wie viel % der Bürger sich für einen Bürgerwindpark aussprechen müssen. Vor einer Bürgerbeteiligung müsse es genaue Vorgaben geben.

 

Herr Wiesmann weist darauf hin, dass man doch in einer Bürgerversammlung erfahre, was die Bürger wollen und sich vorstellen können.

 

Frau Rawe betont, dass die Politiker in der Verantwortung stünden und Vorgaben machen müssten. Sie seien in der Fraktion zu dem Schluss gekommen, dass 50%-Zustimmung seitens der Anwohner zu wenig sei. Den Streit in der Nachbarschaft machten sie nicht mit. Dann handele es sich auch nicht mehr um einen Bürgerwindpark.

 

Herr Knüwer macht deutlich, dass er 50% Zustimmung ebenfalls für zu wenig halte. Auch mit einem Grenzwert von 45 dbA Lärm wäre er nicht einverstanden.

 

Herr Fliß meint, dass man sich anhand der vorliegenden Projektanfragen gut an die Sache herantasten und wirklichkeitsnah Kriterien festlegen könne.

 

Herr Schulze Esking pflichtet Frau Rawe bei, dass einheitliche und für ganz Billerbeck geltende Kriterien festgelegt werden müssen. Diese jetzt schon festzulegen, halte er aber für verfrüht. Zunächst sollte eine Bürgeranhörung für beide Projekte durchgeführt werden. Dabei spiele es dann auch keine Rolle, wie weit jemand von den Windenergieanlagen entfernt wohne. Danach müssten dann hier aufgrund der beiden Bürgeranhörungen die genauen Kriterien festgelegt werden, um dann bei allen Anträgen, die eingereicht werden, gleich verfahren zu können. Anschließend hätten die Bürger dann im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung noch einmal die Möglichkeit, Einwände vorzutragen.

 

Frau Rawe sieht es als erforderlich an, dass die Verwaltung eine Fragestellung erarbeitet. Sie halte es nicht für sinnvoll, wenn Betreiber eines geplanten Windparks die Fragestellung für die Anwohner vorgäben.

 

Herr Fliß unterstreicht, dass sie hier ganz Billerbeck zu vertreten hätten. Die Fragestellung dürfe nicht mit den betroffenen Bürgern eines bestimmten Windparks diskutiert werden. Es könne ja nicht richtig sein, dass Betroffene eines Projektes die Vorgaben für alle Bereiche bestimmen.

 

Frau Rawe betont, dass sie wissen wolle, was die Bürger denken. Die Kriterien müsse aber die Politik festlegen.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass diese Diskussion zeige, wie schwierig die Materie ist. Wenn eine Bürgerversammlung stattgefunden habe, wisse man eher wie die Kriterien aussehen sollen.

 

Herr Faltmann stellt heraus, dass man zunächst einmal in einer Bürgerversammlung das Meinungsbild der Nachbarn in Erfahrung bringen müsse. Das sei entscheidend, um den Frieden in der Nachbarschaft zu erhalten. Danach könnten dann ggf. Kriterien erarbeitet werden.

 

Herr Wiesmann stellt fest, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung eigentlich der geführten Diskussion entspreche.

 

Herr Fliß möchte eine Ergänzung des Beschlussvorschlages, da es einhellige Meinung gewesen sei, dass sich ein bestimmter Prozentsatz der Anwohner für den Windpark aussprechen müsse.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung