Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Eine Bürgerversammlung wird durchgeführt.


Herr Schulze Esking erklärt sich für befangen. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Rawe fragt nach, warum der Antrag zurückgestellt werden soll.

 

Frau Besecke erläutert, dass es sich um eine Fläche in der Restriktionszone I handele, die im Landschaftsschutzgebiet liege. Die Entwicklung eines Windparks könnte städtebaulich nur begründet werden, wenn es Vorbelastungen gebe, d. h. Nachbarkommunen mit einem Windfeld an die Stadtgrenze Billerbecks heranrücken.

Wenn jetzt eine Bürgerversammlung einberufen würde, könnte den Bürgern nichts über die Größe des Windparks oder der geplanten Standorte der Anlagen gesagt werden. Das wäre für die Bürger unbefriedigend. Im Bereich Steinfurter Aa könne dagegen konkret über Anlagenstandorte diskutiert werden.

 

Frau Schulze Wierling spricht sich dennoch für eine Bürgeranhörung aus, um zu erfahren, was die Bürger wollen und damit Ruhe hineinkomme.

 

Herr Wiesmann führt aus, dass diejenigen, die planen ein Interesse an einer Bürgerversammlung hätten. Wenn deutlich werde, dass keine Akzeptanz vorhanden ist, dann sei damit auch einigen Bürgern geholfen.

 

Herr Kösters meint ebenfalls, dass eine Bürgerversammlung durchgeführt werden sollte. Wenn der Windpark von den Bürgern abgelehnt würde, könnte das den Nachbarkommunen mitgeteilt werden.

 

Herr Knüwer unterstreicht, dass der geplante Windpark in der Restriktionszone I und im Landschaftsschutzgebiet liegt und damit keine beplanbare Fläche sei. Den anderen Kommunen sollte klar gemacht werden, dass dort nichts hin soll.

 

Herr Fliß stellt heraus, dass man sich das Gutachten ansehen und die Maßstäbe zurückschrauben müsse, um Windenergie zuzulassen. Wenn man eine Energiewende wolle, dann müsse man auch sehen, welchen Beitrag Billerbeck leisten könne. Eine Bürgerversammlung sei sinnvoll, weil man damit ein Meinungsbild der Bürger bekomme.

 

Herr Knüwer stellt fest, dass sich alle für die Durchführung einer Bürgersammlung außerhalb eines Planverfahrens aussprechen, aber aus unterschiedlichen Gründen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig