Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Schulministerium zu beantragen, die Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2012/2013 zu einer Vorreiterschule auszubauen.


Frau Kratz bezieht sich auf das Anmeldeverfahren an der Gemeinschaftsschule, bei dem sehr viele Schüler abgelehnt werden mussten und bittet um eine Stellungnahme der Schulleiterin.

 

Frau van der Wielen berichtet, dass 94 Kinder angemeldet wurden. Von diesen 94 Schülern bzw. Schülerinnen kämen 16 von außerhalb, hierbei handele es sich um 6 Regelkinder und 10 Förderkinder. Um im nächsten Schuljahr erneut einen 4. Zug einrichten zu können, müsste eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden, weil viele Kinder nicht aus dem Einzugsgebiet, sondern aus Münster, Coesfeld, Nottuln und Laer angemeldet wurden. Da sie davon ausgegangen sei, dass die 6 Regelkinder nicht länger abwarten konnten, habe sie die Ablehnungsbescheide am 29.02.2012 verschickt. Danach seien noch Anmeldungen in Coesfeld und Havixbeck möglich gewesen. Wenn die 6 Regelkinder abgesprungen wären, hätten nur noch 88 Anmeldungen vorgelegen und die hätten für eine 4-Zügigkeit nicht gereicht. Wenn die Genehmigung für den 4. Zug erteilt würde, dann wären 18 Förderkinder zu unterrichten und das sei eine Menge. Bei der Stellenberechnung werde für Förderkinder ein Mehrbedarf bei den Lehreranteilen berücksichtigt. Dieser Förderbedarf könne aber nicht durch Förderlehrer abgedeckt werden, weil es derzeit keine Förderlehrer mit entsprechender Ausbildung gebe. Also hätte man 18 Förderkinder in einem Jahrgang aber keine ausreichenden Förderlehrer. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass im Nachbarort eine Schule in privater Trägerschaft mit 90 Schülern und 4 Klassen ohne Förderkinder neu starte sei das ein Problem. Für die Eltern der Förderkinder sei die Situation sehr unbefriedigend, sie müssten jetzt im Kreis Coesfeld nach einer aufnehmenden Schule suchen.

 

Frau Dirks ergänzt, dass sie unabhängig von den Förderkindern einen Antrag auf Genehmigung eines 4. Zuges vorbereitet habe, da man mit einer Schule für alle angetreten sei. Die Bezirksregierung habe die klare Aussage getroffen, dass für diese Klasse 15 Kinder aus dem eigenen Einzugsgebiet angemeldet werden müssten, wobei es unerheblich sei, ob es sich um Schüler mit oder ohne Förderbedarf handele. Diese 15 Anmeldungen lägen aber nicht vor. Deshalb würde ein Antrag nicht genehmigt werden.

Darüber hinaus habe sie mit Herrn Regierungsschuldirektor Ladleif von der Bezirksregierung lange darüber diskutiert, ob nicht zumindest die Billerbecker Kinder aufgenommen werden können, die jetzt abgelehnt werden mussten. Dieses habe Herr Ladleif mit dem Hinweis, dass die festgelegte maximale Klassenfrequenzstärke bereits erreicht sei verneint. Die Eltern hätten einen Rechtsanspruch darauf, dass diese Klassenfrequenzstärke nicht überschritten werde. Mit dieser Aussage wolle sie sich aber nicht zufrieden geben. Die Landesregierung plane die Einrichtung von „Vorreiterschulen, die sich in besonderer Weise dem Thema Inklusion stellen. Deshalb schlage sie vor, dass sich die Gemeinschaftsschule als „Vorreiterschule“ anbiete unter der Voraussetzung, dass ein vierter Zug genehmigt wird, der offen für alle Kinder egal aus welchem Ort ist. Das würde bedeuten, dass in einem Jahrgang insgesamt 20 Kinder mit Integrationsbedarf unterrichtet werden könnten. Die Schule für alle brauche eine Durchmischung, aber es könne nicht sein, dass die Schule ein Schwerpunkt für Kinder mit Förderbedarf wird und andere Schulen im Kreis Coesfeld diese Kinder nicht aufnehme.

 

Frau Köhler bezeichnet es als sehr traurig, dass sich eine Schule in kirchlicher Trägerschaft  dem Thema Inklusion nicht öffne. Das sei ein Armutszeugnis. 

 

Auf Nachfrage von Frau Bosse teilt Frau Dirks mit, dass sie nicht davon ausgehe, dass bereits zum kommenden Schuljahr eine Vorreiterschule genehmigt werde.

 

Frau Schulze Wierling äußert, dass es für die bisher in der Grundschule beschulten Förderkinder eine Tragödie sei, wenn sie nun eine Förderschule besuchen müssten. Es könne doch nicht sein, dass eine Schule in kirchlicher Trägerschaft keine Förderkinder aufnehme.

 

Herr Kleideiter schlägt vor, den von Frau Dirks vorbereiteten Antrag als „Eilantrag“ zu deklarieren und gleichzeitig zu beantragen, Förderlehrer aus anderen Regierungsbezirken einstellen zu können.

 

Frau van der Wielen stellt heraus, dass Billerbeck bzgl. der Inklusion nicht nur auf einem guten Weg, sondern auf einem vorbildlichen Weg gewesen sei. Eltern hätten die Schule für alle nicht nur gewählt, weil sie ansonsten nicht wüssten wohin, sondern wegen des guten Konzeptes und weil es ihren Kindern auf der Schule gut gehe. Jetzt lasse man den Eltern überhaupt keine Schulwahl mehr.

 

Frau Rawe hält fest, dass man das Ministerium dringend darauf hinweisen müsse, dass es am Zuge ist. Schließlich habe das Ministerium den Schulversuch mit einem besonderen und einmaligen Konzept in NRW unterstützt. Darauf sollte man sich jetzt berufen.

 

Frau Köhler stellt heraus, dass in Billerbeck bereits seit 15 Jahren, also lange bevor andere Gemeinden damit begonnen haben, behinderte Kinder in der Schule betreut werden. Es stimme sie sehr traurig und es tue ihr sehr leid, dass es aufgrund der äußeren Umstände nicht machbar sein soll, die angemeldeten Kinder zu beschulen. Das sei nicht nur ein politisches Thema, sondern auch ein emotionales.

 

Herr Kösters schlägt ebenfalls vor, den Antrag auf Ausbau zu einer Vorreiterschule als Eilantrag zu stellen. Er glaube nicht, dass alle abgelehnten Schüler inzwischen irgendwo einen Platz bekommen haben. 

 

Frau Rawe konstatiert, dass dies der einzige Weg sei, den man den Eltern anbieten könne. Hier habe man nur begrenzte Mittel, die Vorgaben kämen aus Düsseldorf und Münster.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig