Frau Rawe verweist auf einen Elternbrief der Grundschule. Die Eltern sollten sich damit einverstanden erklären und dies durch Unterschrift bestätigen, dass ihre Kinder im Verletzungsfall generell von Herrn Dr. Meyer zu Westrup behandelt werden dürfen. Sie fragt nach, ob dieses Vorgehen der Grundschulleitung mit der Verwaltung abgesprochen wurde.

 

Frau Dirks erklärt, dass sie von dem Brief durch erboste Anrufe der Billerbecker Ärzteschaft erfahren habe. Sie habe die Anrufer an die Schulrätin und die Schulleitung verwiesen. Mit der Verwaltung sei die in dem Elternbrief vorgeschlagene Verfahrensweise nicht abgesprochen worden. Es gebe klare Regeln, wie bei einem Unfall vorzugehen ist. Dabei gebe es keine Vorschrift, einen bestimmten Arzt aufzusuchen. Wenn ein Unfall passiere, seien zunächst die Eltern zu informieren. Wenn diese nicht erreichbar seien, müsse die Schule dafür sorgen, dass das Kind von einem nahe gelegenen Arzt oder seinem Hausarzt versorgt wird.

 

Frau Rawe merkt an, dass es in ihrem Sinne wäre, wenn die Eltern wüssten, dass sie die geforderte Erklärung nicht unterschreiben müssten.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass sie die Schule von dieser Anfrage in Kenntnis setzen und um Aufklärung bitten könne, zuständig sei aber die Schulrätin.

 

Herr Schlieker bittet darum, die Schulrätin um Aufklärung zu bitten.

Das sagt Herr Messing zu.