Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Kriterien in die Gespräche mit Interessenten und Anliegern als voraussichtliche Vorgaben für einen Windpark einzubringen.

 

Die Verwaltung soll in die Gespräche mit den Bürgern einbringen, dass ein Zustimmungssatz deutlich größer als 50% in einem mit den Bürgern zu besprechendem Radius erforderlich sein wird.


Auf die Vorberatung im Bezirksausschuss wird verwiesen.

 

Frau Rawe macht noch einmal deutlich, dass sich wesentlich mehr als 50% der betroffenen Anwohner für einen Windpark aussprechen müssten.

 

Herr Brockamp hält es für wichtig, einen verbindlichen Katalog mit glasklaren Kriterien zu erstellen, der dann für alle verbindlich sein müsse. Außerdem sollte als Kriterium eine noch festzulegende maximale Lärmbelastung aufgenommen werden.

 

Frau Besecke erläutert, dass der Außenbereich bzgl. der Lärmwerte wie ein Mischgebiet gewertet werde. Wenn jetzt für den Außenbereich geringfügigere Werte festgelegt würden, könnte sich das als Bumerang erweisen, weil dann erheblich weniger Anlagen möglich wären.

 

Herr Brockamp möchte dennoch eine maximale Lärmbelastung festlegen, es müsse ein allgemein gültiges Kriterium mit möglichst wenigen Ausnahmen gefunden werden.

 

Herr Mollenhauer schlägt in Anlehnung an die Abstandsregelung vor, dass bei Überschreiten eines bestimmten Lärmwertes der Betroffene zustimmen muss.

 

Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

 

Herr Flüchter unterstreicht, dass Konsens im Rat gewesen sei, dass die Anlieger einem Bürgerwindpark zustimmen müssten. Welche Anlieger und wie viele damit gemeint seien, müsse klar definiert werden.

 

Herr Schulze Temming betont ebenfalls, dass vor einem Planverfahren klare Rahmenbedingungen festgelegt werden müssten. Der Zustimmungssatz müsse festgezurrt und deutlich größer als 50% sein und dann für alle Bereiche gelten.

 

Herr Becks macht unmissverständlich deutlich, dass eines für ihn ganz klar sei: Wenn ein Anwohner eines betroffenen Gebietes sich nicht beteilige, dann sei für ihn die Sache gestorben.

 

Herr Walbaum weist darauf hin, dass man Anlagen zu bestimmten Uhrzeiten drosseln könne, um die Lärmbelastung zu mindern.

 

Frau Rawe erläutert, dass sie sich der rigorosen Auffassung des Herrn Becks nicht anschließen könne. Der Bezirksausschuss habe vorgeschlagen, dass deutlich mehr als 50% der Anwohner sich für einen Windpark aussprechen müssten und dies den Bürgern im Vorfeld auch signalisiert werden soll. Wenn sich allerdings komplette Nachbarschaften gegen Windkraftanlagen aussprechen, müsse man das akzeptieren, denn ohne Bürger gebe es auch keinen Bürgerwindpark.

 

Frau Mollenhauer stellt heraus, dass hier doch die Anforderungen an einen Bürgerwindpark festgelegt werden sollen. Es gebe zwei Lager, nämlich die Investoren, die Geld verdienen wollten und die Anwohner, die sich aus verschiedenen Gründen gestört und beeinträchtigt fühlten. Deshalb müsse eine akzeptable Regelung für alle gefunden werden. Man müsse sehen, was den Anwohnern zugemutet werden könne und ggf. über Entschädigungen nachdenken.

 

Frau Dirks betont, dass die Anwohner eigentlich Investoren werden müssten, ansonsten werde es keinen Bürgerwindpark geben. Die Bürgerversammlung sollte abgewartet werden.

 

Herr Flüchter weist darauf hin, dass den Bürgern auch die Vorteile einer Beteiligung an einem Bürgerwindpark dargestellt werden sollen.

 

Herr Becks möchte, dass der zweite Absatz des  Beschlussvorschlages des Bezirksausschusses gestrichen wird und wirft kritisch die Frage auf, was ein Zustimmungssatz deutlich größer als 50% überhaupt bedeute.  Eine Bürgerversammlung sollte durchgeführt werden und danach sehe man weiter.

 

Herr Dübbelde weist darauf hin, dass doch ein Zustimmungssatz von deutlich mehr als 50% von allen gewollt sei und deshalb der Absatz bestehen bleiben sollte.

 

Herr Dübbelde lässt über den Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses abstimmen.


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung