Herr Klaus Richter verweist auf den Regionalplan, in dem u. a. geregelt sei, dass in den Sichtachsen von regionalbedeutsamen Denkmälern keine gewerblichen Tierhaltungsanlagen gebaut werden dürfen. Zu den regionalbedeutsamen Denkmälern gehöre auch das Kloster Gerleve, das zudem im Landschaftsschutzgebiet liege.

Des Weiteren weise der Flächennutzungsplan für diesen Bereich Sondergebiet aus. Außerdem gebe es noch ein Verwaltungsgerichtsurteil, in dem die Zustimmung zu einer im Landschaftsschutzgebiet im Kreis Borken liegenden gewerblichen Anlage versagt wurde.

Vor diesem Hintergrund wolle er wissen, wie eine beantragte Tierhaltungsanlage in Gerleve, mit der der Investor die bisher gehaltene Tierzahl fast verdoppeln wolle, verhindert werden soll. Jedes seiner angeführten Kriterien sei maßgeblich. Wenn dieser Stall nicht verhindert werden könne, könne man sich doch alles sparen.

 

Frau Dirks erklärt nach kurzer Abstimmung mit Herrn Mollenhauer, dass die Anfrage schriftlich beantwortet werde.

 

Auf Wunsch von Herrn Tauber wird die Antwort auch den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.