Beschluss:

Die Bürgeranregung wird abgelehnt. Die Anregung soll im Rahmen der Überlegungen zum städtebaulichen Handlungskonzept aufgegriffen werden.


Frau Dirks weist darauf hin, dass sich jeder Bürger, auch Ratsmitglieder, mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat wenden könne. Antragsteller hätten das Recht, von ihnen gestellte Anregungen oder Beschwerden vor dem Rat bzw. dem zuständigen Fachausschuss mündlich zu begründen. An der Diskussion über die Anregung dürfe sich der Antragsteller dann aber nicht beteiligen.

 

Herr Brockamp führt aus, dass die Ausweisung einer Einbahnstraße im Bereich Coesfelder Straße/Lilienbeck, ja vielleicht langfristig sinnvoll sein könnte. Bekanntlich sei aber das integrierte Handlungskonzept beschlossen worden und in dem Zusammenhang werde sowieso die komplette Innenstadt überplant. Dann werde auch zu überlegen sein, wo evtl. Einbahnstraßen ausgewiesen werden und in welche Richtung.

 

Herr Spengler stellt ebenfalls heraus, dass die Erstellung eines städtebaulichen Leitbildes beschlossen wurde und damit auch die Verkehrsführung innerhalb des gesamten Stadtgebietes überplant werde. Im Übrigen hätte der Antragsteller den Antrag gar nicht stellen dürfen, weil er maßgeblich hiervon betroffen sei. Deshalb sollte sich der Rat mit dem Antrag nicht befassen und ihn auch nicht verweisen.

 

Frau Dirks unterstreicht, dass jeder Einwohner das Recht und die Möglichkeit habe, sich mit Bürgeranregungen an den Rat zu wenden und auch das Recht habe, seine Anregung in der Sitzung zu begründen.

 

Dem widerspricht Herr Becks. Hier stelle jemand einen Antrag, der unmittelbar hiervon betroffen ist. Von daher sei der Antrag abzulehnen.

 

Frau Dirks wiederholt, dass jeder Bürger das Recht habe, sich in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden, auch wenn er selber davon betroffen ist. Natürlich dürfe der Antragsteller als Ratsmitglied nicht mit über den Antrag diskutieren. Wenn anders vorgegangen werde, würden Bürgerrechte beschnitten.

 

Herr Tauber entgegnet, dass der Bürger nicht das Recht der Sprache habe, es sei denn der Rat erteile ihm diese Befugnis. In diesem Fall handele es sich um eine skrupellose Wahrnehmung eigener Interessen. Hierüber sei auch noch zu entscheiden.

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Herr Maas erklärt sich an dieser Stelle für befangen und begibt sich in den Zuschauerraum. Dabei erklärt er, dass er eine Befangenheit seinerseits nicht sehe. Er sei über einige Äußerungen von Ratsmitgliedern deutlich enttäuscht.

 

Frau Rawe plädiert dafür, die Anregung in den Ausschuss zu verweisen und ihn in die Diskussion über das integrierte Handlungskonzept einzubeziehen.

 

Herr Becks lehnt eine Verweisung der Anregung in den Ausschuss strikt ab. Dort würden Dinge besprochen, die das integrierte Handlungskonzept betreffen und es könnte nicht isoliert der einzelne Fall betrachtet werden. Von daher sei dieser Antrag abzulehnen.

 

Frau Rawe sieht das anders. Der Ausschuss könne beschließen, die Bürgeranregung im Zusammenhang mit dem integrierten Handlungskonzept zu berücksichtigen. Der Ausschuss sollte entscheiden, wie mit der Anregung umgegangen werden soll.

 

Frau Mollenhauer gibt zu bedenken, dass es in der Anregung um einen kleinen Teilbereich gehe, man aber das Gesamtkonzept sehen müsse. Deshalb sei der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt völlig falsch. Außerdem habe er einen faden Beigeschmack, da der Antragsteller gerade an dieser Stelle beruflich eingebunden sei.

 

Herr Fehmer möchte keine Verweisung der Anregung in den Ausschuss. Besser wäre es, wenn heute gesagt würde, dass die Ausführungen bei den Überlegungen zum integrierten Handlungskonzeptes einbezogen werden.

 

Schließlich fasst der Rat folgenden


Stimmabgabe: einstimmig