Auf Nachfrage von Herrn Dübbelde teilt Frau Besecke mit, dass lt. Beschlusslage die frühzeitige Bürgeranhörung durchgeführt werden soll. Maßgebliche Voraussetzung hierfür sei aber der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages. Da dieser bis heute nicht unterzeichnet wurde, könne der Beschluss nicht umgesetzt werden.