Beschluss:

Der Markierungsplanung des Landesbetriebes wird zugestimmt.

 

Der Kreuzungsbereich Hagen/Zu den Alstätten/Ludgeristraße soll bei der nächsten Verkehrsschau besichtigt werden. Vorher werden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Nach dem Aufbringen der Markierungen werden ebenfalls Tempo-Messungen durchgeführt. 


Herr Ebbeskotte vom Landesbetrieb Straßen NRW stellt die Markierungsplanung für die Landstraße L 580 Hagen – Industriestraße detailliert vor. Die Planung sieht vor dem Friedhofseingang 4 Parkflächen hintereinander vor. Wegen der nicht ausreichenden Breite kann auf der Landstraße in diesem Bereich keine Mittelmarkierung aufgebracht werden. Die Deckenerneuerung solle  in den Herbstferien aufgebracht werden. Während der Bauphase werde der Verkehr einspurig durch die Baustelle geführt.

 

Herr Walbaum regt an, den Bürgersteig neben den 4 Parkplätzen oder zumindest neben einem Parkplatz abzusenken. Oftmals besuchten ältere Menschen den Friedhof, diese könnten dann als Beifahrer bequemer aussteigen.

 

Herr Ebbeskotte gibt zu bedenken, dass eine Trennung erforderlich sei und mindestens ein Rundbord von 7 cm bleiben müsse. Der Gehweg einschl. Bordstein befände sich nicht in der Bauleitung des Landesbetriebes. Aufwand und Nutzen sollten gegeneinander abgewogen werden.

 

Frau Mollenhauer hält es für erforderlich, mindestens einen Behinderten-Parkplatz auszuweisen.

 

Herr Ebbeskotte weist darauf hin, dass ein Behinderten-Parkplatz etwas länger und breiter sei und man sehen müsse, ob der Gehweg noch etwas ausgebeult werden könne.

 

Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass das eine deutlich größere Baumaßnahme wäre und in Ruhe die Vor- und Nachteile abgewogen werden sollten. Es stelle sich die Frage, ob unbedingt am Friedhofseingang am Hagen ein Behinderten-Parkplatz ausgewiesen werden sollte. Rund um den Friedhof gebe es noch andere Möglichkeiten.

Frau Dirks ergänzt, dass ein Behinderten-Parkplatz nur von sehr wenigen Berechtigten genutzt werden dürfe. Außerdem müssten die Fahrer auf der Seite der Landstraße aussteigen. Besser wäre es, einen Behinderten-Parkplatz „Am Brunnenbach“ auszuweisen.

 

Herr Brockamp sieht ein Gefahrenpotential für Radfahrer aufgrund der fehlenden Mittelmarkierung im Bereich der Parkbuchten und regt an, die Parkbuchten mehr in Richtung Bürgersteig zu ziehen.

 

Herr Ebbeskotte erläutert, dass unter einer Fahrbahnbreite von 5,50 m keine Mittelmarkierung aufgebracht werden könne. Im Übrigen führe das Abzweigen eines Schutzstreifens von einer bestehenden Landesstraße immer dazu, dass nicht 2 komplette Fahrstreifen übrig blieben, also auch keine Mittelmarkierung mehr aufgebracht werden könne. Inzwischen sei man so weit zu sagen, dass Schutzstreifen mit getrennt angelegten Radwegen gleich zu setzen seien.  

Hinsichtlich des Verschiebens der Parkbuchten in Richtung Gehweg gebe er zu bedenken, dass es um eine Deckenerneuerung gehe und nicht um eine komplette Umgestaltung der Ortsdurchfahrt. Wenn jetzt aufwendiger geplant und gebaut werden soll, sei das auch eine Kostenfrage; und Parkbuchen wären nicht in der Bauleitung des Landesbetriebes.

 

Herr Dr. Sommer schlägt vor, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h festzusetzen.

 

Herr Ebbeskotte weist darauf hin, dass eine solche Regelung nicht Bestandteil dieser Planung sei und lt. derzeitiger Erlasslage des Landes nur unmittelbar vor Schulen eine Temporeduzierung unter 50 km/h angeordnet werden dürfe.

 

Herr Knüwer meint, dass ein Behinderten-Parkplatz nicht am Hagen, sondern besser „Am Brunnenbach“ angelegt werden sollte.

 

Herr Kösters stellt heraus, dass er grundsätzlich Schutzstreifen befürworte, sie würden überall sehr gut angenommen. Beispiele in Coesfeld zeigten, dass sich auch bei fehlender Mittelmarkierung die Autofahrer hierauf einstellten. Wenn aber die Fahrbahn verengt werde, müsste ein Schild aufgestellt oder eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden. Ansonsten könnte ein Unfallschwerpunkt entstehen. Hierzu könnte auch die Ampelanlage beitragen, da die Erfahrung zeige, dass bei Grün noch schnell beschleunigt werde, um über die Kreuzung zu kommen.

 

Herr Becks unterstreicht, dass die SPD-Fraktion die Anlegung von Parkplätzen am Friedhof immer gefordert habe. Vor dem Friedhofseingang sei immer, tlw. auch wild, geparkt worden. Wenn jetzt ordentlich hintereinander Parkbuchten markiert würden, wüssten die Autofahrer wo sie parken können. Und wenn noch ein Schutzstreifen für Radfahrer ausgewiesen werde, dann sei das Ganze sicherer. Von daher könne er die Planung nur begrüßen.

 

Herr Gerding schlägt vor, an der Engstelle vom Hilgenesch bis zum Ende der Parkreihe, den Radweg auf den Gehweg zu legen, also den kombinierten Geh-/Radweg beizubehalten, um das Gefahrenpotential zu verringern.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass sich dann genau im Bereich des Friedhofseingangs ein Konfliktpunkt zwischen Fußgängern und Radfahrern ergeben würde.

 

Herr Brockamp merkt an, dass die Ecken vor und hinter den Parkbuchten etwas abgeflacht werden sollten, dann wäre die Planung in Ordnung.

 

Herr Ebbeskotte greift dann die Frage auf, ob am Knotenpunkt Zu den Alstätten/Ludgeristraße/Hagen ein Kreisverkehr angelegt werden kann. Anhand einer Planskizze legt er dar, dass dort nur Platz für einen Kreisel mit einem Durchmesser von 29 m sei, normalerweise würden unter 40 m Durchmesser keine Kreisverkehre gebaut. Ein Kriterium für Kreisverkehre sei außerdem, dass die Verkehrsbelastung in den untergeordneten Straßen mindestens 20% der Belastung der übergeordneten Straßen betragen sollte. Dieses Kriterium werde nicht erfüllt, die Verkehrsbelastung auf der Landesstraße sei wesentlich höher als auf den zufließenden Straßen. Außerdem gebe es immer Probleme, Radfahrer und Fußgänger durch Kreisverkehre insbesondere Minikreisverkehre zu führen. Zudem komme es zu Lärmbelastungen durch Überfahrungen. Für die Herstellung eines solchen Knotenpunktes incl. Nebenanlagen entstünden Kosten in Höhe von rd. 300.000,-- €. Da an dieser Stelle aber kein Verkehrssicherheitsdefizit bestehe, sei die Verwirklichung sehr unrealistisch.

Eine andere Lösung wäre ein Minikreisel mit einer Kalotte in der Mitte. Hierfür wären Kosten in Höhe von rd. 150.000,-- € einzuplanen. Aber auch diese Lösung könne er nicht anbieten und würde sie auch nicht empfehlen, weil die Verkehrsabläufe derzeit relativ sicher seien.

 

Herr Kortmann erklärt, dass sich die Anwohner „Zu den Alstätten“ wegen der Geräuschimmissionen nicht für einen Kreisverkehr oder eine Ampelanlage aussprächen.

 

Es sei bekannt, dass an der Stelle zu schnell gefahren werde und am Wochenende Autorennen veranstaltet würden, so Herr Becks. Anliegen der SPD-Fraktion sei gewesen, den Kreuzungsbereich sicherer zu gestalten. Im Hinblick auf die hohen Kosten hätte er sich einfachere Varianten gewünscht; evtl. in Form einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

 

Herr Ebbeskotte erwidert, dass nur durch Messungen festgestellt werden könne, ob zu schnell gefahren werde.

 

Frau Mollenhauer erkundigt sich, wann die angesprochenen Verkehrszählungen durchgeführt wurden und weist darauf hin, dass durch die Erweiterung des Schuhhauses Kentrup der Verkehr zugenommen habe.

 

Herr Ebbeskotte erläutert, dass es sich um Zahlen aus der Bundesverkehrszählung 2010 handele und die Zählungen alle 5 Jahre durchgeführt würden.

 

Herr Becks erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag so zustimmen könne, aber die Überlegungen zur Überplanung des Kreuzungsbereiches noch nicht als abgeschlossen ansehe. Deshalb wolle er den Beschluss splitten. Herr Ebbeskotte sollte in seinem Haus Überlegungen anstellen, wie der Bereich sicherer gestaltet werden könne.

 

Herr Mollenhauer geht davon aus, dass das Aufbringen der Markierungen zu einer erhöhten Aufmerksamkeit bei Auto- und Fahrradfahrern führe. Die Fahrbahn werde ja enger und werde zur Geschwindigkeitsreduzierung führen.

 

Von Herrn Becks befragt, ob er noch andere Möglichkeiten sehe, führt Herr Ebbeskotte aus, dass für die Geschwindigkeitsüberwachung die Polizei zuständig sei. Er plädiere aber dafür, Tempo 50 beizubehalten. Für bauliche Maßnahmen an dem Knotenpunkt Zu den Alstätten/Ludgeristraße/Industriestraße sehe er keine Notwendigkeiten, weil die Leistungsfähigkeit gut sei. Von einem zusätzlichen Zebrastreifen rate er ebenfalls ab. Insgesamt sehe er keinen großen Handlungsbedarf. Evtl. sollten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.

 

Herr Mollenhauer teilt ergänzend mit, dass dieser Kreuzungsbereich bei der nächsten Verkehrsschau mit den Fachleuten besichtigt werden könne.

Frau Dirks kündigt an, dass vorher Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt würden.

 

Herr Walbaum regt an, auch nach dem Aufbringung der Markierungen Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um zu sehen, ob die Markierungen zur Reduzierung der Geschwindigkeit führten.

 

Herr Becks geht auch davon aus, dass sich die Verkehrsteilnehmer aufgrund der Radfahrstreifen anders orientieren werden, dennoch sei die Sache noch nicht abschließend besprochen.


Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Herr Ebbeskotte berichtet weiter, dass als nächstes die Straße und die Decke des Radweges von der Coesfelder Straße bis zum Abzweig der Kreisstraße Richtung Kloster Gerleve erneuert werde.

Wenn das Geld noch reiche, werde außerdem auch die Straße hinter der Weißenburg in Richtung Darfeld erneuert.