Beschluss:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2011 bezogen auf die Niederschlagswassergebühr ausgewiesene Unterdeckung in der Höhe von 25.297,11 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2013 eingestellt. Die ausgewiesene Überdeckung bei der Schmutzwassergebühr in der Höhe von 36.669,96 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2013 eingestellt. Insgesamt ergibt sich ein Gebührenüberschuss in der Höhe von 11.372,85 €.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig