Frau Dirks teilt  mit, dass nach Ablauf der Einladungsfrist noch eine weitere gleichlautende Eingabe eingegangen sei. Sie verweist auf die Sitzungsvorlage, in der erläutert werde, dass sogenannte Vorratsbeschlüsse nicht Gegenstand einer Bürgeranregung sein können.

 

Herr Dittrich bringt sein Entsetzen über den fragwürdigen Umgang der Verwaltung mit den Sorgen der Bürger zum Ausdruck. Den Petenten sei keine Eingangsbestätigung oder eine Mitteilung, wann ihr Anliegen beraten werde, zugegangen. Herr Dittrich macht weiter deutlich, dass es sich nicht um eine Eingabe der Bürgerinitiative handele, sondern um eine Eingabe von 12 Bürgern, wobei ¾ dieser Bürger nicht der Bürgerinitiative angehörten. Die Bürger hätten darüber informiert werden müssen, dass sie nach der Hauptsatzung das Recht haben, ihre Eingabe vor dem Rat bzw. zuständigen Ausschuss mündlich zu begründen. Dieses Recht sei ihnen in diesem Fall genommen worden, weil sie hierüber von der Verwaltung nicht informiert wurden. Die Eingaben in dieser Art und Weise vom Tisch zu fegen, halte er für bedenklich. Andere Kommunen gingen damit anders um.

 

Frau Dirks legt dar, dass jede Bürgeranregung gleich behandelt werde und die Bürger immer darüber informiert werden, was mit ihrer Eingabe geschehen ist. Natürlich hätten die Bürger auch das Recht, ihre Anregung hier zu begründen. Bislang sei kein Bürger explizit hierauf aufmerksam gemacht worden. Im Übrigen „bügle“ sie die Eingaben nicht ab. Es sei rechtlich geprüft worden, dass sog. Vorratsbeschlüsse nicht Gegenstand einer Bürgeranregung sein können.

 

Herr Flüchter hält es ebenfalls für sehr befremdlich, dass von der Verwaltung ausschließlich formelle und rechtliche Aspekte angeführt werden und nicht inhaltlich auf die Anregungen eingegangen werde. Weil die Bürger nicht informiert wurden, wüssten die Bürger, die die Anregungen eingebracht hätten, auch nicht, dass ihr Anliegen heute diskutiert werde. Und wenn, wie in der Vorlage angeführt, Bürgeranregungen sich auf einen konkreten bereits eingetretenen Sachverhalt beziehen müssten, dann frage er sich, wann das sein solle. Wenn der Bauantrag auf dem Tisch  liege, sei es zu spät. Im Übrigen wolle er einige Aspekte der Anregungen, z. B. in welcher Tiefe das gemeindliche Einvernehmen zu prüfen ist,  gerne im Ausschuss diskutieren. Wolter und Hoppenberg hätten im Klageverfahren zu einem Stall in Aulendorf herausgestellt, dass Rat und Verwaltung die Pflicht zu einer gesamtheitlichen Prüfung hätten. Bis jetzt habe man es immer damit abgetan, dass die Verantwortlichen schon das Richtige getan haben, es müsse aber mehr getan werden. Außerdem sei am Runden Tisch besprochen worden, dass nach Verabschiedung des Rahmenplanes unter bestimmten Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen generell erteilt werde. Dabei handele es sich doch ebenfalls um einen Vorratsbeschluss.

 

Frau Dirks stellt richtig, dass bzgl. des Rahmenplanes keine Vorratsbeschlüsse gefasst werden sollen, sondern es hier um die Zuständigkeitsordnung gehe. Außerdem sei es dem Rat unbenommen, über die Bürgeranregungen im Ausschuss zu diskutieren. Sie verstehe die Vorwürfe nicht, hier solle nichts abgebügelt werden. In der Bürgeranregung werde ein Vorratsbeschluss gefordert und der sei nach rechtlicher Prüfung nicht zulässig.

 

Frau Rawe plädiert dafür, mit den Anregungen genau so zu verfahren wie mit den Anregungen zur Windenergie. Obwohl noch keine konkreten Anträge zur Errichtung von Bürgerwindparks vorlägen, seien die im Vorfeld eingebrachten Einwendungen und Anregungen von Bürgern an den Ausschuss verwiesen worden und es sei eine vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt worden. Sie verstehe nicht, warum in diesem Fall nicht genauso verfahren werden könne. Man müsse die Sorgen der Bürger doch ernst nehmen und hierüber im Ausschuss diskutieren.

 

Frau Dirks verweist auf die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Zum einen würden Vorratsbeschlüsse zu Angelegenheiten, die noch gar nicht auf der Tagesordnung gestanden hätten gefordert und auf der anderen Seite handele es sich bei der Windenergie um Anregungen zu konkreten Projekten.

 

Herr Tauber kritisiert, dass die Einwender keine Eingangsbestätigung erhalten haben. Sie hätten deshalb nicht die Möglichkeit, ihre Meinung hier kund zu tun.

 

Herr Knüwer greift den Vorschlag von Frau Rawe auf und stellt den Antrag, die Bürgeranregungen trotz rechtlicher Bedenken an den Ausschuss zu verweisen.

 

Herr Fehmer erklärt, dass er dem Antrag nicht zustimmen werde. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen. Die rechtliche Prüfung und Stellungnahme der Verwaltung sei nachvollziehbar. Es sei doch für die Teilnehmer des Runden Tisches, die sich mit den Rahmenbedingungen bzgl. der Errichtung von Massentierhaltungsanlagen beschäftigt hätten, ein Schlag ins Gesicht, wenn gefordert werde, das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich zu versagen.

Der Kritik bzgl. der nicht versandten Eingangsbestätigungen und fehlenden Information der Bürger über die heutige Beratung halte er entgegen, dass in der Zeitung berichtet wurde, dass sich der Rat heute mit dem Thema beschäftige also hätten einige der einwendenden Bürger hier sein können.

 

Herr Dittrich entgegnet, dass es nicht um die Rahmenvereinbarung und auch nicht um den Runden Tisch gehe, sondern um eine Anregung, die in 40 Kommunen im Münsterland eingebracht wurde. Hiermit sollte vernünftig umgegangen werden. Die rechtliche Prüfung der Verwaltung werde er juristisch überprüfen lassen. Sie sei eine Ohrfeige für jedes bürgerliche Engagement. Eine Mitteilung in der Zeitung sei keine Gewährleistung dafür, dass die Bürger informiert seien. Er erwarte, dass Eingangsbestätigungen verschickt werden, in denen auch auf die Beratung im Rat bzw. Ausschuss verwiesen wird. Nur so könnten die Bürger ihr Recht nach der Hauptsatzung wahrnehmen.

 

Herr Geuking widerspricht der Auffassung der Verwaltung, dass den Eingaben die erforderliche Bestimmtheit fehle und sog. Vorratsbeschlüsse nicht Gegenstand einer Bürgeranregung sein können. Die Anregungen hätten mit dem Hinweis auf § 36 BauGB sehr wohl einen sachlichen Bezug. Selbstverständlich müssten die Bürger informiert werden, damit sie ihr Rederecht wahrnehmen können. Es sei ungeheuerlich, wie die Verwaltung mit den Anregungen umgehe. Hier rechtliche Aspekte anzuführen, halte er für eine Fehl- und Falschinformation. Die  Bürgeranregungen würden nicht ordnungsgemäß abgewickelt, deshalb beantrage er, den Punkt heute von der Tagesordnung abzusetzen und die Bürger zur nächsten Sitzung einzuladen.

 

Frau Dirks unterstreicht, dass die Vorgehensweise bzgl. eingehender Bürgeranregungen seit vielen Jahren immer gleich sei. Die Bürger könnten sich über anstehende Sitzungen über den Aushang, die Presse und über das Internet informieren. Bislang sei nie jemand extra eingeladen worden.

 

Frau Dirks lässt dann über den Antrag des Herrn Knüwer, die Bürgeranregungen trotz der rechtlichen Bedenken an den Fachausschuss zu verweisen, abstimmen.

Der Antrag wird mit 12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen angenommen.