Herr Lanfermann merkt an, dass nach Abschluss des Pilotprojektes zur Behebung der Fremdwasserproblematik Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden sollen. Er fragt nach, ob die Grundstückseigentümer, deren Leitungen nicht dicht seien, mit einer Strafandrohung rechnen müssten.

Herr Hein führt aus, dass er in einer der nächsten Sitzungen die Verabschiedung einer Satzung über die vorgezogene Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen vorschlagen werde. Dann habe jeder Grundstückseigentümer z. B. bis zum 31.12.2008 oder bis zum 31.12.2007 ein Zertifikat vorzulegen. Wenn zu dem Zeitpunkt die Vorlage nicht erfolge, werde eine Frist eingeräumt und später ein Bußgeld usw. angedroht.