Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Anlieger befragt werden sollen. Dieses Konzept soll für ganz Billerbeck gelten.


Frau Besecke verweist auf die Sitzungsvorlage.

 

Frau Rawe schließt aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass ein Fragebogen nur für den Windpark Steinfurter Aa erarbeitet werden soll. Sie habe die bisherigen Diskussionen aber so verstanden, dass ein einheitlicher Fragebogen für alle potentiellen Windparks in Billerbeck erstellt werden soll.

 

Herr Faltmann macht ebenfalls deutlich, dass nicht jedes Gebiet einzeln betrachtet werden dürfe. Die Kriterien müssten für alle Windparks auf Billerbecker Gebiet gelten.

 

Frau Dirks und Frau Besecke erläutern, dass ein Fragebogenkatalog erarbeitet würde, der überall und nicht nur für den Windpark Steinfurter Aa anwendbar ist. Die Beschlussvorschläge zum Windpark Steinfurter A und Risauer Berg seien unterschiedlich, weil bei der Bürgerversammlung zum Windpark Risauer Berg der Eindruck entstanden sei, dass dort noch Gesprächsbedarf bestehe. Bevor hier Fragebögen verschickt werden können, müssten noch einmal klärende Gespräche ggf. unter Vermittlung der Verwaltung geführt werden.

 

Frau Rawe wiederholt, dass sie auf keinen Fall einen Fragebogen wolle, der nur für ein Gebiet gelte. Aber der Fragebogen werde ja noch erarbeitet und müsse dann hier beschlossen werden.

Auch wenn die Billerbecker Bürger seinerzeit zum angrenzenden Windpark auf Altenberger Gebiet nicht befragt worden seien, wolle sie dennoch die Bürger aus den Nachbarkommunen in die Befragung einbeziehen. Die Bürgerwindparks seien in den Randgebieten der Stadt Billerbeck geplant und die Nachbarschaften gingen über die Stadtgrenzen hinaus. Die Nachbarn aus den umliegenden Orten auszuschließen, halte sie für problematisch. Die Verwaltung sollte Gespräche mit den Vertretern der Gemeinden aus Altenberge, Laer und ggf. Rosendahl führen und zum Ausdruck bringen, dass eine Beteiligung ihrer Bürger geplant sei und das Gleiche bei entsprechenden Planungen im Gegenzug auch von ihnen erwartet werde.

 

Wenn Billerbeck die Bürger in den Nachbarkommunen befrage und umgekehrt die Billerbecker Bürger von den umliegenden Gemeinden nicht einbezogen würden, könnte es passieren, dass demnächst Windkraftanlagen nicht in Billerbeck, sondern in den Nachbarkommunen stünden, so Herr Wiesmann.

 

Herr Schulze Brock schlägt vor, dass die umliegenden Gemeinden ihre Bürger selber befragen.

 

Herr Knüwer führt an, dass die Windparks im Grenzbereich zu den Nachbarkommunen liegen. Unabhängig davon, ob Bürger befragt werden oder nicht, müsse unbedingt im Vorhinein geklärt werden, ob in den Nachbarkommunen Interesse an der Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen bestehe. Im Rahmen der Gespräche sollte auch abgefragt werden, wer welche Bürger befragt und es müsse sichergestellt sein, dass alle Bürger die gleichen Fragen gestellt bekommen.

 

Herr Mollenhauer weist zur Klarstellung darauf hin, dass man sich jetzt erst in Vorgesprächen zu zwei eingereichten Anträgen befinde. Wenn jetzt die Beteiligung der Anlieger diskutiert und das Meinungsbild abgefragt werde, befinde man sich immer noch nicht im Planverfahren. Die Anlieger könnten auch nicht durch Abstimmung darüber entscheiden, ob ein Windpark entsteht oder nicht. Eine Befragung könne nur eine Entscheidungsgrundlage im Planverfahren sein. In dem offiziellen Planverfahren erfolge die interkommunale Abstimmung und das Bürgerbeteiligungsverfahren sowieso. Dann habe Jedermann, also auch Bürger aus den umliegenden Gemeinden das Recht, Einwendungen vorzubringen. Man müsse aufpassen, dass durch eine Bürgerbefragung das offizielle Planverfahren nicht infiziert werde, hier müsse strikt getrennt werden.

 

Herr Knüwer meint, dass man nicht mit den Nachbarkommunen über Bürgerwindparks reden könne, bevor nicht geklärt sei, ob sie überhaupt Bürgerwindparks planen. Auf Nottulner Gebiet hätten zwei Anlagen gestanden, diese Vorbelastung habe dazu geführt, dass weitere Anlagen entstehen konnten. Das müsse jetzt vermieden werden. Es könne doch nicht sein, dass Billerbeck vorpresche und in ein Planverfahren einsteige und die angrenzenden Kommunen wollten keine Flächen für Windenergie ausweisen. Diese hätten dann aber keinen Handlungsspielraum mehr, weil die Flächen vorbelastet seien.

 

Frau Rawe entgegnet, dass man den Nachbarkommunen doch nicht vorschreiben könne wo sie ihre Windräder hinsetzen sollen. Dennoch hätte sie vor einer Bürgerbefragung schon gerne grundsätzliche Informationen aus den Nachbarkommunen, ob sie sich angrenzende Windparks vorstellen können. Und wenn die Billerbecker Bürger von den Nachbarkommunen nicht befragt werden, müsse man sich hier auch keine Gedanken darüber machen, ob die Bürger der Nachbarkommunen befragt werden.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass man das Planungsrecht nicht aus den Augen verlieren dürfe. Mit einer Befragung der Bürger werde den privaten Belangen ein hoher Stellenwert eingeräumt. Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens befinde Billerbeck sich in der komfortablen Lage, dass keine grundsätzlich geeigneten Flächen für die Windenergie zur Verfügung stehen und die Restriktionsflächen grundsätzlich einer Abwägung unterliegen. Von den umliegenden Gemeinden könne man nicht verlangen, dass sie sich den privaten Belangen ebenso intensiv widmen und eine Befragung durchführen. Es sollen aber Gespräche mit den Nachbargemeinden geführt werden.

 

Herr Faltmann weist darauf hin, dass zunächst das von der Verwaltung zu erarbeitende Konzept vorliegen müsse, dann könne weiter diskutiert werden.

 

Herr Wiesmann merkt an, dass man schlecht mit den Nachbarkommunen sprechen könne, bevor man selbst nicht wisse was man wolle. Die Anwohner hätten einige Vorschläge zu den Kriterien unterbreitet. Jetzt müsse die Verwaltung ein Konzept erarbeiten.

 

Frau Rawe erklärt, dass ihre Fraktion die Auffassung vertrete, dass Anwohner bis zu einer Entfernung von 1.000 m befragt werden sollen und außerdem die Stimmen nach einer Staffelung der Entfernung gewichtet werden sollen.

 

Herr Wiesmann lässt dann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, ergänzt um den Vorschlag von Frau Rawe, dass das Konzept für ganz Billerbeck gelten soll, abstimmen.


Stimmabgabe: einstimmig