Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Gespräche mit den Nachbarkommunen zu führen.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Billerbecker Anliegern und den Initiatoren des Windparks einen gemeinsamen Gesprächstermin anzubieten.

 

Stimmabgabe: 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Frau Besecke verweist auf die Sitzungsvorlage.

 

Herr Schulze Temming stellt fest, dass der wichtigste Schritt, nämlich die Erarbeitung eines Fragebogenkataloges zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt bereits beschlossen wurde. Jetzt müssten die von der Verwaltung in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Gespräche geführt werden. Er stimme dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

Herr Knüwer ist der Auffassung, dass überhaupt nicht darüber nachgedacht werden sollte, am Risauer Berg Windkraftanlagen zuzulassen. Das ringsherum von Wald umgebene Gebiet sei unbelastet und liege im Landschaftsschutzgebiet. Es sollte auch auf die Nachbarkommunen hingewirkt werden, dass sie dort ebenfalls keine Flächen für Windenergie ausweisen. Damit würde man sich doch die im Gutachten belegte Rechtfertigung nehmen, andere Flächen auf Billerbecker Gebiet freizuhalten.

 

Herr Schulze Brock kann dem nicht folgen und wirft die Frage auf, warum man nicht die Bürger entscheiden lasse. Heute sei die Situation anders als vor 3 – 5 Jahren, inzwischen gebe es die Energiewende. Man müsse sehen, wo in Billerbeck Windkraft möglich ist.

 

Frau Besecke unterstreicht, dass man das Planungsrecht nicht aus den Augen verlieren dürfe. Abgesehen davon, dass die Fläche lt. Gutachten in einer Restriktionszone liege, handele es sich um Landschaftsschutzgebiet, in dem ein grundsätzliches Bauverbot gelte. Der Beschlussvorschlag beinhalte noch nicht die Durchführung einer Befragung, weil man nicht wisse, was auf Rosendahler Gebiet geplant werde. Denn nur mit einer Vorbelastung sei überhaupt zu rechtfertigen, dass auf Billerbecker Gebiet evtl. Anlagen entstehen. Zudem sei das Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet ein K.O.-Kriterium. Wenn das nicht aufgehoben werde, sei allein aus diesem Grund nichts möglich. Die Initiativen sollen nicht abgewürgt werden, nur könne man hier nicht in dem gleichen Tempo wie im Bereich Steinfurter Aa weiter  machen.

 

Herr Fliß hält es für falsch, heute zu signalisieren, dass überhaupt nicht mehr über einen Bürgerwindpark Risauer Berg nachgedacht wird. Wenn es Hindernisse gebe, seien diese zu prüfen und müssten ggf. hingenommen werden. Wenn aber diese Hindernisse überwindbar seien, dürfe man das im Hinblick auf die Energiewende nicht aus den Augen verlieren.

 

Herr Knüwer meint, dass bei den Bürgern keine falschen Hoffnungen geweckt werden sollten. Man müsse sich vorher Gedanken machen, wo überhaupt Windkraftanlagen entstehen können. Dafür sei ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, das diese Fläche ausschließe. Deshalb sollte hierüber auch nicht weiter nachgedacht werden und eine Befragung der Bürger erübrige sich.

 

Frau Rawe wirft ein, dass eine Befragung überhaupt noch nicht beschlossen sei, sondern nur die Erstellung eines Fragebogenkataloges. Des Weiteren habe die Verwaltung immer darauf hingewiesen, dass keine Verhinderungspolitik betrieben werden dürfe. Sie wolle wissen, ob das der Fall wäre, wenn nur der Windeignungsbereich Osthellermark ausgewiesen werde.

 

Wenn es beim Windeignungsbereich Osthellermark bliebe, müsse dies städtebaulich gut begründet werden, so Frau Besecke. Es müsse dargelegt werden, dass anderen Belangen, wie z. B. dem Landschaftsschutz ein höherer Stellenwert eingeräumt wird. Ob das vor Gericht Bestand habe, könne sie heute nicht sagen. Ihr gehe es darum, Planungssicherheit zu bekommen, damit nicht überall Einzelanlagen entstehen. Eine bessere Ausgangssituation, um diese Planungssicherheit zu erlangen, würde sicherlich bestehen, wenn im Flächennutzungsplan noch ein Windeignungsbereich ausgewiesen würde. Es müssten nicht sofort alle potentiellen Flächen ausgewiesen werden, man könnte auch mit einer Fläche beginnen und wenn man dann feststelle, dass es gut funktioniere und auf Gegenliebe bei den Anliegern stoße, könnten weitere Bereiche in Angriff genommen werden.

 

Herr Schulze Thier wirft ein, dass es doch Sache des Kreises sei, das Bauverbot in Landschaftsschutzgebieten aufzuheben. Also könne in diesem Fall doch der Kommune keine Verhinderungspolitik vorgeworfen werden.

 

Wenn die Kommune zu dem Schluss komme, dass sie keine Flächen für die Windenergie habe, könne sie im Flächennutzungsplan auch keine Konzentrationsflächen ausweisen, so Frau Besecke. Damit werde dann aber auch keine Ausschlusswirkung an anderen Stellen erzielt.

 

Herr Schulze Brock führt an, dass man sich nicht hinter dem Planungsrecht verstecken sollte und wirft die Frage auf, wo denn geschrieben stehe, dass im Landschaftsschutzgebiet keine Windräder gebaut werden dürfen. Bürgerwindparks sollten vom Bürgervotum abhängig gemacht werden.

 

Frau Besecke verweist auf die Landschaftsschutzgebietsverordnung Baumberge, in der ein generelles Bauverbot gelte, mit Ausnahme für landwirtschaftliche Vorhaben. 

In Osthellermark gelte dieselbe Verordnung, dadurch dass aber dort bereits im damaligen Gebietsentwicklungsplan ein Windeignungsbereich dargestellt worden war, konnten die Anlagen errichtet werden.

 

Frau Schlieker unterstreicht, dass sie Windkraftanlagen wolle, aber nur in einem Bürgerwindpark. Das Planungsrecht und das Privatrecht seien zwei verschiedene Dinge. Eine Bürgerversammlung sei durchgeführt worden, um zu erfahren, was die Bürger wollen. Man könne nicht gegen den Willen der Bürger Flächen für Windenergie ausweisen. Aber sie sehe auch die zeitliche Schiene. Wenn 2 oder 3 Jahre über Windenergie diskutiert werde, zögen sich die Investoren aus Billerbeck zurück. Beim Risauer Berg sollte die private Schiene parallel weiter verfolgt werden, auch wenn es kein idealer Standort sei.

 

Frau Besecke führt an, dass man das eine tun könne und das andere nicht lassen müsse. In den beiden Gebieten könne man aber nicht mit der gleichen Geschwindigkeit vorgehen.

 

Herr Fliß stellt fest, dass eine Planung doch nur im Interesse aller sein könne. Diejenigen, die der Windenergie skeptisch gegenüber stünden, wollten doch auch keine Verspargelung der Landschaft. In einem Gebiet sollte eine Befragung durchgeführt werden und in anderen sobald Klarheit herrscht.

 

Herr Knüwer beantragt, über die beiden Punkte getrennt abstimmen zu lassen.

 

Diesem Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung zugestimmt.