Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Den Anregungen kann, wie im Rat ausgeführt, nicht gefolgt werden.


Den Ausschussmitgliedern wird als Tischvorlage (Anlage 1) die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zur Bürgeranregung gem. § 24 GO NW vorgelegt, in der die in der Sitzungsvorlage vom 05.06.2012 und bereits in der letzten Ratssitzung dargelegte Rechtsauffassung der Verwaltung bestätigt wird, dass sog. Vorratsbeschlüsse rechtlich nicht zulässig sind. Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann oder nicht. 

Herr Knüwer beantragt, dass den Absendern der Bürgeranregung Rederecht erteilt wird, damit sie ihre Anregung begründen können.

Herr Faltmann führt an, dass man akzeptieren müsse, dass die Bürgeranregung gegen geltendes Recht verstoße und man dieser dann auch nicht nachkommen könne.

Frau Rawe nimmt die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zur Kenntnis wirft aber die Frage auf, wie und wann die Bürger eine Anregung einreichen sollen, wenn über Stallvorhaben nicht im Rat, sondern im Bezirksausschuss und Stadtentwicklungs- und Bauausschuss entschieden wird. Wenn über einen Bauantrag in den Ausschüssen entschieden wurde, habe der Bürger keine Möglichkeit mehr, rechtzeitig eine Anregung im Rat vorzubringen.

Diese Möglichkeit hätten Bürger nur, wenn sie über Veröffentlichungen von Stallbauten Kenntnis erhielten, so Frau Dirks. Das gelte aber für jedes andere Thema auch.

Herr Wiesmann weist darauf hin, dass es zur Demokratie gehöre, dass die gewählten Vertreter entscheiden und nicht alle Bürger in eine Diskussion einbezogen werden.

Es gebe aber das Instrument der Bürgeranregung, so Frau Rawe. Sie wolle, dass die Bürger sich einbringen können.

Frau Dirks führt an, dass im Rahmen der Planverfahren umfangreiche Bürgerbeteiligungen stattfänden und im Zuge der Erstellung des Rahmenplanes die Bürger ebenfalls umfassend eingebunden wurden. Es sei nicht Sinn von Bürgeranregungen, dass Bürger zu den einzelnen Tagesordnungspunkten gehört werden.

Herr Schulze Temming weist darauf hin, dass sich betroffene Bürger im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu Wort melden können. Außerdem seien im Zuge der Erarbeitung des Rahmenplanes gute Gespräche mit allen Betroffenen geführt worden. Die Bürger seien also eingebunden. Unabhängig davon, dass die Bürgeranregung rechtlich nicht zulässig ist, widerspreche sie auch dem, was am Runden Tisch besprochen wurde.

Herr Knüwer stellt den Antrag, den Einwendern das Wort zu erteilen.

Dieser Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung