Nachtrag: 28.03.2006

Beschlussvorschlag für den Rat:

1.  Den Anregungen der Landesbetriebe Straßen NRW und Wald und Holz NRW sowie des Kreises Coesfeld wird entsprechend der Sitzungsvorlage gefolgt.

2.  Die Bedenken der Grundstückseigentümer Willi Barfues, Antonius Heilers, Ansgar Altenborg, Aloys Thumann und Werner Thiemann werden zurückgewiesen.

3.  Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck -Biogasanlage Beerlage- nebst Begründung und Umweltbericht wird beschlossen.

4.  Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

5.  Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.  Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes ”Biogasanlage Beerlage” parallel mit der Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Nach Genehmigung dieser 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan aus ihm entwickelt sein.

7.  Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW den Bebauungsplan ”Biogasanlage Beerlage” als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit seinen Anhängen (Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Landschaftsästhetische Studie und Geruchsgutachten).

8.  Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ”Biogasanlage Beerlage” beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 27. August 1997 (BGB1 I S. 2141) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zur Zeit geltenden Fassung.

 

 


Herr Dübbelde fasst zusammen, dass in nichtöffentlicher Sitzung der Vertrag in einem Punkt geändert worden sei. Darüber hinaus werde die in öffentlicher Sitzung von Herrn Wiesmann beantragte Änderung bzgl. der Anlieferungszeiten berücksichtigt, so dass jetzt insgesamt über den Vertrag abgestimmt werden könne.

 

Herr Tauber weist darauf hin, dass in der Diskussion deutlich geworden sei, dass es noch viele Unwägbarkeiten gebe. Deshalb werde sich die SPD-Fraktion heute der Stimme zu beiden Beschlüssen enthalten. Sie würden in der Fraktion noch einmal beraten und dann ihr Votum im Rat abgeben.

 

Herr Wiesmann kündigt an, dass die CDU-Fraktion den Beschlüssen zustimmen werde. Der städtebauliche Vertrag diene dazu, die Anlagenbetreiber unter Druck setzen zu können, falls Störfälle auftreten. Der Vertrag könne aber nicht das letzte Detail absichern und jedes Risiko ausschließen. Die CDU-Fraktion vertrete die Meinung, dass der Vertrag ausreiche, um die Anlage abzusichern und den Schutz der Anwohner zu gewährleisten.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an den vorgelegten Vertragsentwurf unter Berücksichtigung der besprochenen Änderungen bis zur Ratssitzung mit der Vorhabenträgerin einen städtebaulichen Vertrag zu schließen.

 

Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen

 

 

Des Weiteren fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen