Beschluss:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Gespräche mit den Nachbarkommunen zu führen.

Stimmabgabe: einstimmig

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Billerbecker Anliegern und den Initiatoren des Windparks einen gemeinsamen Gesprächstermin anzubieten.


Stimmabgabe: einstimmig


Auf Nachfrage von Herrn Flüchter, inwieweit die Nachbarkommunen mit eingebunden werden sollen, führt Frau Besecke aus, dass sie sowieso mit den Nachbarkommunen im Gespräch sei und noch einmal abfragen werde, wie die dortigen Planungen aussehen. Am Risauer Berg gebe es planungsrechtliche Probleme, weil dort die Landschaftsschutzgebietsverordnung Baumberge gelte, die für Windenergieanlagen keine Ausnahmen vom Bauverbot vorsehe. Der Kreis sei dabei, den Landschaftsplan für den Billerbecker Bereich zu erarbeiten. Es gebe aber noch keine Informationen darüber, ob der Kreis davor über Ausnahmen vom Bauverbot nachdenke.

Außerdem sei das Gebiet im landschaftlichen Fachbeitrag als Restriktionszone I ausgewiesen. Windkraftanlagen wären dann nur begründbar, wenn eine Vorbelastung z. B. auf Rosendahler Gebiet vorhanden wäre.

 

Herr Knüwer ist der Meinung, dass die Gespräche mit den Nachbarkommunen mit dem Ziel geführt werden müssten, an dieser Stelle keinen Windpark auszuweisen. Es handele sich um Erholungs- und Landschaftsschutzgebiet. Der Bereich sei auch für die Nachbarkommunen ein ziemlich sensibles Gebiet. Man verbaue sich die städtebauliche Begründung, wenn man vorpresche und ein Windfeld ausweise. Dann habe man an anderer Stelle keine Begründung mehr Windfelder abzulehnen.

 

Über die beiden Punkte des Beschlussvorschlages wird wie bereits im Bezirksausschuss getrennt abgestimmt.