Beschluss:

Den Anregungen kann, wie im Rat ausgeführt, nicht gefolgt werden.


Die Ausschussmitglieder erhalten als Tischvorlage die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zur Bürgeranregung gem. § 24 GO NW (siehe Anlage zur Niederschrift über die Sitzung des Bezirksausschusses am 14.06.2012), in der die Rechtsauffassung der Stadt Billerbeck bestätigt wird.

 

Frau Dirks erläutert den Sachverhalt. Weiter teilt sie mit, dass mittlerweile eine Bürgerin ein zusätzliches Schreiben eingereicht habe, um ihre bisherige Anregung zu konkretisieren, dabei habe sie sich auf den beantragten Schweinemaststall in Esking bezogen. Sie habe der Bürgerin mitgeteilt, dass hierdurch nicht die ursprünglich eingereichte, formal nicht zulässige Anregung zulässig werde. Außerdem seien im Laufe des heutigen Tages mehrere Bürgeranregungen zu einem künftigen Stallbau eingegangen, diese würden auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung gesetzt. Die Bürger würden vorab informiert, dass sie in der Ratssitzung das Recht haben, ihre Anregung zu erläutern. Aber es bleibe dabei, dass die jetzt vorliegenden Anregungen formal unzulässig seien.

 

Herr Schulze Temming merkt an, dass die Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes eindeutig seien. Danach wäre es rechtlich nicht haltbar, wenn der Bürgeranregung entsprochen würde. Nicht zuletzt wäre das auch widersprüchlich zu dem, was am Runden Tisch besprochen wurde.

 

Herr Flüchter stellt fest, dass Bürgereingaben, die sich auf Anträge von Investoren bezögen, keine Chance hätten, im Rat rechtzeitig behandelt zu werden. Insofern sehe er einen Missstand, was Bürgeranregungen betreffe, der in der Hauptsatzung nachgebessert werden sollte.

 

Frau Dirks verweist auf die Regelungen in der Gemeindeordnung. Darüber hinaus sei In der Hauptsatzung noch vorgesehen, dass die Bürger ihre Eingaben erläutern können. Zudem könnten die Bürger im Ausschuss zu bestimmten Themen gehört werden, wenn ihnen Rederecht erteilt werde. Zum Demokratieverständnis gehöre auch, dass die demokratisch gewählten Vertreter die Entscheidungen treffen und nicht bei jeder Angelegenheit die Bürger einbezogen werden.

 

Herr Schulze Temming merkt an, dass eine Bürgerbeteiligung zu jeder Zeit gegeben sei. Anlieger, die durch ein Vorhaben eine Beeinträchtigung ihrer Lebenssituation befürchten, könnten sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens an den Kreis Coesfeld wenden.

 

Frau Besecke führt als Ergänzung zur rechtlichen Problematik an, dass die Lesart der Gesetze Anlass geben könnte zu sagen, warum unternimmt die Kommune nichts dagegen. Die Problematik sei aber, dass viele der Belange aufgrund von speziellen Gesetzen zu betrachten seien. Erfülle ein Vorhaben die dort festgelegten Vorgaben, dann müssten die Fachbehörden ihre Zustimmung erteilen. Die Stadt habe dann ebenfalls keine Möglichkeit, das Einvernehmen zu verweigern.

 

Herr Brockamp erklärt, dass er die Bürgeranregung sicherlich nachvollziehen könne. Ihm sei auch nicht ganz wohl bei der Konzentration von Massentierhaltungsanlagen in der Region. Aber die CDU wolle nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Konsequenz sei, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden müsse. 

 

Herr Knüwer stellt fest, dass eine Bürgeranregung nie rechtzeitig vorgebracht werden könne, da die Bürgeranregung erst im Rat behandelt werde und dann üblicherweise an den zuständigen Ausschuss verwiesen werde. Der zuständige Ausschuss habe dann aber bereits über die Angelegenheit entschieden.

 

Herr Flüchter unterstützt Herrn Knüwer in seiner Einschätzung, dass Bürgeranregungen nicht rechtzeitig vorgelegt werden können. Außerdem sollte noch einmal geprüft werden, ob die Stadt tatsächlich nur über die Erschließung eines Vorhabens zu urteilen habe. In der Fachwelt werde die Auffassung vertreten, dass die öffentlichen Belange, wie z. B. schädliche Umwelteinwirkungen durch den Rat zu beurteilen seien.

 

Frau Dirks führt an, dass der Rat kein gesetzgebendes Organ sei, sondern an Recht und Gesetz gebunden sei. Die Stadt habe ja in einem Fall das gemeindliche Einvernehmen versagt, woraufhin die Bezirksregierung das Einvernehmen ersetzt habe. In dem Klageverfahren war die Stadt bekanntlich unterlegen. Das OVG habe der Stadt sogar ins Stammbuch geschrieben, dass sie für die angeführten Belange nicht zuständig sei. Es sollte also hier nicht der Eindruck erweckt werden, also ob die Verwaltung die Stallbauten verhindern könne. Vielmehr sei viel Zeit investiert worden, um Stallbauten steuernd in den Griff zu bekommen.

 

Herr Spengler stellt den Antrag, der Antragstellerin heute zum nächsten Tagesordnungspunkt Rederecht zu erteilen und wenn das nicht möglich sei, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.

 

Herr Brockamp beantragt, den Antrag auf Rederecht abzulehnen und über den nächsten Tagesordnungspunkt heute zu beraten und abzustimmen. Im Bezirksausschuss sei bereits ausführlich diskutiert worden, es werde rechtlich keine andere Möglichkeit geben. Außerdem könne jeder seine Meinung am Runden Tisch kundtun.

 

Herr Dübbelde lässt über den o. a. Antrag des Herrn Spengler abstimmen.

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Dann lässt Herr Dübbelde über den Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses abstimmen. Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen