Beschluss:

1.    Der Antrag an den Kreis Coesfeld, den Bahnradweg Rheine – Coesfeld an dem betroffenen Kreisstraßenstück sicher weiter zu führen und einen Radweg anzulegen, wird weiter verfolgt. 

Stimmabgabe: einstimmig

2.   
Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau des alten Lutumer Fußweges als Radweg zu planen und Fördermöglichkeiten zu prüfen.


Stimmabgabe: einstimmig


Herr Mollenhauer erläutert den Sachverhalt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage und die Vorberatung im Bezirksausschuss.

 

Herr Walbaum erkundigt sich, wie verhindert werden soll, dass der Lutumer Fußweg auch von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt werde.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass der alte Lutumer Fußweg nicht geeignet sei, die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen sicher zu stellen, weil er an der engsten Stelle nur 1,50 m breit sei. Nur weil private Flächen mitgenutzt werden, könnten dort landwirtschaftliche Fahrzeuge verkehren. Es müsse geklärt werden, wer auf den Weg angewiesen ist und dann müsse nach einer Lösung gesucht werden.

 

Herr Walbaum möchte weiter wissen, wer die Ausbaukosten für den Weg trage.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass ein vernünftiger Wirtschaftsweg evtl. mit einem abgegrenzten Streifen für Radfahrer angelegt werden müsste. Eine wassergebundene Oberfläche würde ausreichen, damit die Radfahrer diesen Weg nutzen können. Im Zusammenhang mit der Antragstellung würden detaillierte Ermittlungen angestellt. Deshalb sollte die Verwaltung beauftragt werden, die Kosten zu ermitteln und abzuklären, welche Möglichkeiten des Grunderwerbs bestehen und dann sollte der Ausschuss entscheiden, ob ein Förderantrag gestellt wird oder nicht.

 

Herr Kortmann würde es begrüßen, wenn sowohl eine reizvolle Radwegeverbindung über den Lutumer Fußweg geschaffen und gleichzeitig eine Lösung für die Landwirte gefunden würde. Um Touristen nach Billerbeck zu holen, müsse eine interessante Anbindung zum Bahnradweg gegeben sein. Zudem müsse die Verwaltung bei der Kreisstraße weiter am Ball bleiben, damit die Radfahrer auf einem Angebotsstreifen sicher nach Coesfeld gelangen können.

 

Herr Brockamp merkt an, dass die Idee gut sei, man aber sehen müsse, wie sich die Kosten darstellten.

 

Herr Becks führt an, dass sich die Stadt Billerbeck an dem Bahnradweg Rheine – Coesfeld beteiligt habe und dieser sicher sein müsse. Auch die Radfahrer die nach Billerbeck gelangen wollten, müssten sicher über die Kreisstraße geführt werden. Er könne nicht nachvollziehen, dass der Kreis keine entsprechende Markierung an der K 42 aufbringen wolle. Hier müsse dringend etwas passieren. Erst danach könne man über den Lutumer Fußweg reden, wenn denn dann noch Geld vorhanden sei.

 

Herr Mollenhauer betont, dass die Aussage des Kreises bzgl. der Markierung eindeutig sei. Der Kreis habe lediglich zugesagt, die Anlegung des Radweges bei dem weiteren Ausbau der Kreisstraße in einigen Jahren einzuplanen, da dann auch die Berkelbrücke erneuert werden soll, die bis dahin einen Engpass darstelle. Solange könne man aber nicht warten.

 

Herr Kösters sieht wie Herr Becks die Notwendigkeit, dass an der K 42 eine Markierung für Radfahrer aufgebracht werden muss. Der Ausbau des Lutumer Fußweges müsse aber parallel laufen, weil einige Landwirte ihn zur Erschließung ihrer landwirtschaftlichen Flächen benötigen.

 

Wenn für einen Ausbau des Lutumer Fußweges kein Geld vorhanden sei, müsse man nicht weiter hierüber reden, so Herr Spengler. Am Wichtigsten sei die sichere Führung der Radfahrer auf der Kreisstraße.

 

Herr Mollenhauer wiederholt, dass der Kreis in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt die Markierung eines Radweges abgelehnt habe. Wenn an dem Kreisstraßenstück ein Radweg angelegt würde, müsste die Stadt voraussichtlich den Kreisanteil übernehmen. Er habe bereits dargestellt, dass auch über die Brücke ein Radweg hätte angelegt werden können. Eine solche optimale Lösung sei aber damals vom Ausschuss nicht mitgetragen worden.

 

Herr Flüchter hält es für richtig, zu prüfen, ob ein Ausbau des Lutumer Fußweges möglich ist. Er frage aber nach, ob nur landwirtschaftliche Flächen oder auch noch andere Flächen über diesen Weg erschlossen werden. Es könnte ja sein, dass u. U. auf einen Ausbau verzichtet werden könne, weil die Flächen über andere Wege erschlossen sind.

Im Anschluss an die Fertigstellung des Radweges müsse über die Beschilderung nachgedacht werden. Die Radfahrer müssten wissen, wie sie nach Billerbeck gelangten.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass die Ausschilderung in Zusammenarbeit mit den anderen Gemeinden vorgenommen und noch ein gemeinsamer Leader-Antrag gestellt werde.

Auf den Lutumer Fußweg zurückkommend betont Herr Mollenhauer noch einmal, dass der Weg wegen seiner Breite nicht geeignet sei, den landwirtschaftlichen Verkehr aufzunehmen. Landwirtschaftliche Fahrzeuge müssten private Flächen in Anspruch nehmen, um zu ihren Flächen zu gelangen. Hier müsse mit den angrenzenden Grundstückseigentümern nach einer Lösung gesucht werden.

 

Die Ablehnung des Kreises reiche ihm nicht aus, so Herr Kleideiter. Er wolle eine schriftliche Begründung des Kreises, um dann Gegenargumente vorbringen zu können.

 

Herr Knüwer weist darauf hin, dass ja heute noch kein Ausbau des Lutumer Fußweges beschlossen werden soll.

 

Auf Vorschlag von Herrn Becks wird der Beschluss zur Klarstellung modifiziert und es wird wie im Bezirksausschuss getrennt, allerdings in umgekehrter Reihenfolge über die Kreisstraße und den Lutumer Fußweg abgestimmt.